§ Invia World Firmen 5992 Aufrufe Speichern Drucken Weiterleiten PDF an Freunde weiterleiten: Ihre IP-Adresse wird aus Sicherheitsgründen gespeichert um kriminelle Aktivitäten und unerlaubten Spam zu unterbinden. Leiten Sie nur E-Mails weiter, wo der Empfänger mit dem Versand auch einverstanden ist. Ihre E-Mail Adresse Ihr Name Empfänger E-Mail Adresse Empfänger Name Ihre zusätzliche Nachricht Eigene PDF Hochladen PDF & Publisher Info (QR-Code downloaden) Telgte, 25.01.2018 https://pdf-ins-internet.de/?p=13060 http://inviaworld.jetzt http://inviaworld.jetzt http://inviaworld.jetzt StefanPabst Einsteimstrasse 7 48291 Telgte inviaworld.jetzt [at] gmail.com Teilen: 1 Allgemeine Service und Kaufvereinbarung von MH/s Raten, Miner und Betreibung sowie Handel von Kryptowährung §1 Vereinbarung 1. Die INVIA GMBH ist Dienstle ister und Service gesellschaft für de n Verkauf und der Servicierung von Hardware und Software (sog. Miner), deren Rechenleistung zur Erzeugung kryptographischer Währungen auf Basis der Blockchain-Technologie geeignet ist (Miningprozess). Die Rechenleistung der Miner wird in Mega Hash pro Sekunde (MH/s) angegeben. 2. Der Kunde beteiligt sich an dem "Miner", welcher den nächsten Block für die Blochchain ausrechnet und dafür Energie aufwendet um Kryptowährungen aus dem Netz zu bekommen. Die Geschwindigkeit der angebotenen Rechnungsleistung (Hashpower) des Miners, beträgt durchschnittlich 115MH/s. Die Dienstleistung dessen findet in Island statt. 3. Die INVIA GMBH bietet dem Käufer Handel und Betreibung von Kryptowährungen. Die Beteiligung an der Auskehrung der vom Miner geschürften Coins beträgt: 3 MH/s beträgt € 100.- 19MH/s beträgt € 600.- 115 MH/s beträgt € 3500.- § 2 Vertragslaufzeit Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen mindestens aber über eine Laufzeit von 24 Monaten ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Sollte der Käufer nach 24 Monaten kündigen, hat die Kündigung 3 Monate vor Ablauf der 24 Monate zu erfolgen. Sollte der Käufer nicht vor Ablauf der 24 Monate schriftlich kündigen, verlängert sich dieser Vertrag automatisch um weitere 12 Monate. Nach 36 Monaten ist aus heutiger Sicht, aufgrund der Technologie und wirtschaftlichen Lebensdauer der Hardware der Vertrag automatisch beendet. (siehe §10) § 3 Inbetriebnahme Der Handel und das Betreiben der Kryptowährung ( Coin ) erfolgt in der Regel 6 Wochen nach Geldeingang auf dem Konto die INVIA GMBH. Sollte es zu Verzögerungen kommen wird der Käufer umgehend informiert. Eingestellt über www.PDF-ins-Internet.de - Haftung für Inhalt und Inhaber aller Rechte ist der Puplisher Kontaktdaten und Anbieterkennung des Puplishers/Autors entnehmen Sie bitte dem PDF-Archives auf www.PDF-ins-Internet.de. 2 § 4 Rücktrittsrecht des Käufers Dem Käufer steht ein 14 tägiger Rücktritt, nach Vertragsabschluss zu. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Wie muss der Rücktritt erklärt werden Der Rücktritt kann vom Verbraucher unter Verwendung des gesetzlichen Muster-Widerrufsformulars erklärt werden. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen. § 5 Vermögensrechtliche Zuordnung der erzeugten Coins Die durch den Käufer erzeugte n Kryptowährunge n (kurz Coins) entstehe n aus technis chen Gründen in der elektronischen Empfangs- bzw. Verwahrstelle (sog. eWallet) des INVIA GMBHs. Die Parteien vereinbaren die treuhänderische Verwahrung, der durch den Käufer erzeugten Coins bis zum Zeitpunkt ihrer Auskehrung an den Käufer. Die Coins gelten jedoch bereits von dem Moment ihrer Entstehung an, als dem Vermögen des Käufers zugehörig. Ein Recht des INVIA GMBHs, über die Coins z u verfügen oder sie auf andere Weise w ie eige nes Vermögen z u verwenden, schließen die Parteien ausdrücklich aus. § 6 Auskehrung der Coins an den Käufer Die INVIA GMBH verpflichtet sich, die durch den Käufer erzeugten Coins laufend den Käufer auszukehren. Zu diesem Zweck hinterlegt der Käufer dem INVIA GMBH eine elektronische Empfangs- und Verwahrstelle (eWallet). Die jeweilige eWallet-Adresse (je Kryptowährung) muss im Dashboard hinterlegt werden. Ein Anbieter für Exchange und die eWallet kann von jedem Kunden frei gewählt werden. § 7 Service und Instandhaltung Die INVIA GMBH haftet für die Aufrechterhaltung der entsprechenden technischen Ausrüstung (Software / Hardware), die für die oben genannte Leistung erforderlich ist. Der Käufer erkennt auch an, dass die oben genannten Leistungen auf bestmöglicher Basis (bestes Bemühen) erbracht werden. Durch die unterschiedliche Verfügbarkeit der Mining Power kann die Ausgabe von den Coins bis zu maximal 10% variieren. Andernfalls sorgt die INVIA GMBH dafür, dass er alle Einrichtungen und die relevanten Lieferungen in ordnungsgemäßem Betrieb aufrechterhält, um eine der oben genannten Volatilität mit der Sorgfalt zu vermeiden, die er im eigenen Geschäft anwendet. § 8 Service und Instandhaltungsgebühren Die erwirtschafteten Coins ergeben sich aus den erzeugten Coins, abzüglich der laufenden Kosten (Strom, Miete, Internet, Service- und Poolgebühren) Eingestellt über www.PDF-ins-Internet.de - Haftung für Inhalt und Inhaber aller Rechte ist der Puplisher Kontaktdaten und Anbieterkennung des Puplishers/Autors entnehmen Sie bitte dem PDF-Archives auf www.PDF-ins-Internet.de. 3 Der Kunden erhält 80% de r täglich e rwirtschafteten Kryptowä hrung Die verbleibenden 20% werden für die Serviceaufwendungen sowie die Bereitstellung der gesamten Infrastruktur für den Betrieb der Kryptowährungen verwendet. Unter benötigter Infrastruktur versteht man: • 24 Monate Garantie aller Tools zum Handel und Betreiben von Kryptowährungen • Beistellung, Aufbau und Inbetriebnahme der kompletten Miner • Anschlüsse in die Mining Pools • Beistellung und laufende Konfiguration der Mining Software • Überwachungssoftware der Miner • Wartung und Störungsbehebung der Miner 24/7 • Instandhaltungskosten • Securitykosten (24 Stunden Wachdienst) • Versicherungsprämien • Personal-, Vertriebs- und Marketingkosten • Laufende Auskehrung der Kryptowährungen • vorbehaltliche Umstellungskosten auf andere Kryptowährungen • Abbau und Entsorgung defekter Bauteile • Zollgebühren und Versandkosten zur Mininganlage § 9 Haftungsbeschränkung Die INVIA GMBH verpflichtet sich, die Leistungen auf eine bestmögliche Bemessungsgrundlage zu halten, jede Haftung der INVIA GMBH ist hiermit und/oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Weiterhin haftet die INVIA GMBH nicht für Sc häden, die dem Kunden durch höhere Gewalt entstehen, die jegliche Störung oder Aufschlüsselung eines Coinmarktes beinhalten. § 10 Kündigung & Beendigung Die INVIA GMBH kann diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn die in den vorangegangenen 60 Tagen erzeugten Coins nicht ausreichen, um alle Gebühren unter §8 zu bezahlen. Andernfalls kann diese Vereinbarung nur von einer der Parteien aus wichtigem Grund gekündigt werden. Für K unden mit einer Rec henleis tung kleiner al s 20 MH/S best eht diese Möglichkeit nicht. Im Falle einer Beendigung nach §2, oder Kündigung durch den Käufer und einer freiwilligen Einverständniserklärung der INVIA GMBH, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100 Euro pro 20 MH/S fällig. Eingestellt über www.PDF-ins-Internet.de - Haftung für Inhalt und Inhaber aller Rechte ist der Puplisher Kontaktdaten und Anbieterkennung des Puplishers/Autors entnehmen Sie bitte dem PDF-Archives auf www.PDF-ins-Internet.de. 4 §11 Kommunikation Die gesamte Kommunikation zwischen der INVIA GMBH und dem Käufer erfolgt schriftlich mit E-Mail und anderen elektronischen Messaging-Diensten (Textform). §12 Datenschutz Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, seine personenbezogenen Daten im Rahmen dieses Vertrages für den hierin beschriebenen Zweck zur Verfügung zu stellen, und stimmt auch bis zum Widerruf zu jeder Zeit über die Speicherung seiner Daten über die oben genannte Bestimmung hinaus. Sollte die INVIA GMBH im Zusammenhang mit der Erbringung seiner Leistungen weitere Daten verlangen, so hat der Kunde unverzüglich die vom der INVIA GMBH verlangten relevanten Daten zur Verfügung zu stellen. Allgemeine Teampartner- und Ser vicebedingungen einschließlich abweichender Gerichtsstandsvereinbarung Präambel /Ethische Regeln Wir begrüßen Sie im Name n unseres Unternehme ns herzlich a ls neuen gewerblichen Vertragspartner (künftig Teampartner) und wünschen Ihnen den bestmöglichen Erfolg für Ihre Tätigkeit als selbständiger Teampartner der INVIA GmbH, Graben 12, 1010 Wien, Österreich, vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Stefan Huber, ges chäftsansässig daselbst (im Folgenden: INVIA GmbH) und vor allem viel Freude bei dem Vertrieb unseres Kryptoangebots. Bei dem Vertrieb unserer Angebots und dem Kontakt mit anderen Menschen steht für uns stets die Verbraucherfreundlichkeit und -Sicherheit, Seriosität, ein faires Miteinander untereinander sowie im gesamten Umfeld des Netzwerk-Marketings ebenso wie die Wahrung der Gesetze und guten Sitten unverrückbar im Vordergrund. Daher möchten wir Sie bitten, die folgenden ethischen Regeln, ebenso wie unsere Allgemeinen Teampartner- und Lieferbedingungen, sehr gründlich zu lesen und sich die Vorgaben zu Ihrem täglichen Leitmotiv für die Ausübung Ihrer Tätigkeit zu machen. Ethische Regeln für den Umgang mit Verbrauchern • Unsere Teampartner bera ten ihre Teampartner ehrlich und aufric htig und klären etwaige Missverständnisse zu Leistungen, der Geschäft smöglichkeit oder anderen Aussagen während eines Beratungsgesprächs auf. Eingestellt über www.PDF-ins-Internet.de - Haftung für Inhalt und Inhaber aller Rechte ist der Puplisher Kontaktdaten und Anbieterkennung des Puplishers/Autors entnehmen Sie bitte dem PDF-Archives auf www.PDF-ins-Internet.de. 5 • Die Teampartner stellen sich im persönlichen und telefonischen Kontakt mit dem Verbraucher zu Beginn des Verkaufsgesprächs unaufgefordert und wahrheitsgemäß mit Namen und als Vertriebspartner von INVIA GmbH vor. Auße rdem legen sie zu Begi nn des Verkaufsgesprächs den geschäftlichen Zweck ihres Besuchs oder Anrufs offen und machen deutlich, welche Leistungen angeboten werden sollen. • Auf Teampartnerwunsch wird auf ein Verkaufsgespräch verzichtet, das Gespräch verschoben oder ein begonnenes Gespräch freundlich abgebrochen. • Teampartner verhalten sich niemals aufdringlich. Insbesondere haben Besuche und telefonische Kontakte zu angemessenen Uhrzeiten stattzufinden, es sei denn, der Verbraucher hat dies ausdrücklich anders gewünscht. Die U nternehmen bzw. ihre Teampart ner rufen einen Verbraucher zu Werbezwecken nur mit dessen vorheriger ausdrücklicher Einwilligung an. Die Rufnummer des Anrufenden ist hierbei zu übermitteln. • Während eines Tea mpartnerkontakts informiert der Team partner den Verbraucher über sämtliche Punkte, welche die Ware (z.B. Verwendungszwec k, Beschaffenheit, Anwendung), oder auch - auf Wunsch des Verbrauchers - die Vertriebs möglichkeit betreffen. • Alle Informationen zu den Leistungen müssen umfassend sein und der Wahrheit entsprechen. Einem Teampartner ist es untersagt, irreführende Aussagen oder gar Versprechungen in jeglicher Form zu den Leistungen zu machen. • Ein Teampa rtner darf keine Behauptungen über Le istungen oder deren E igenschaften oder Wirkungen aufstellen, sofern diese nicht von INVIA GmbH freigegeben worden sind. • Teampartner werden zu geschäftliche n Zwecken gegenüber de m Verbra ucher nur auf Empfehlungsschreiben, Testergebnisse oder andere Personen Bezug nehmen, wenn sie sowohl vom Referenzgeber als auch von INVIA GmbH autorisiert sind, diese müssen zutreffend und nicht überholt s ein. Empfehlungsschreiben, Tests und persönlic he Referenzen müssen außerdem stets in einem Zusammenhang zu dem beabsichtigten Zweck stehen. • Der Verbraucher wird nicht zur Abnahme von Produkten durch unseriöse und/oder irreführende Versprechen ebenso wenig wie durch Versprechen besonderer Vorteile veranlasst, wenn diese Vorteile an zukünftige, ungewisse Erfolge gekoppelt sind. Die Teampartner werden alles unterlassen, was den Verbraucher bestimmen könnte, das unterbreitete Angebot lediglich deshalb anzunehmen, um dem Anbieter einen persönlichen Gefallen zu tun, ein unerwünschtes Gespräch zu beenden oder in den Genuss eines Vorteils zu kommen, der nicht Gegenstand des Angebotes ist oder um sich für die Zuwendung eines solchen Vorteils erkenntlich zu zeigen. Eingestellt über www.PDF-ins-Internet.de - Haftung für Inhalt und Inhaber aller Rechte ist der Puplisher Kontaktdaten und Anbieterkennung des Puplishers/Autors entnehmen Sie bitte dem PDF-Archives auf www.PDF-ins-Internet.de. 6 • Ein Teampartner darf keine Angaben im Hinblick auf seine Vergütung oder die potenzielle Vergütung von anderen Te ampa rtnern machen. Wei terhin darf ein Teampart ner keine Vergütungen garantieren, versprechen oder sonst Erwartungen schüren. • Teampartner nehmen auf kaufmännisch unerfahrene Personen Rücksicht und nutzen keinesfalls deren Alter, Krankheit oder beschränkte Einsichtsfähigkeit aus, um sie zum Abschluss eines Vertrages zu veranlassen. • Bei Kontakten zu sog. sozial schwachen oder fremdsprachigen Bevölkerungsgruppen werden die Teampartner die gebotene Rücksicht auf deren finanzielle Leistungsfähigkeit und deren Einsichts- und spra chliche Verständnisfähigkeit nehmen und insbesondere all es unterlassen, was die Angehörigen solche r Gruppen zu ihren Ve rhältnissen ni cht entsprechenden Bestellungen veranlassen könnte. Ethische Regeln für den Umgang mit Teampartnern • Teampartner gehen stets fair und respektvoll miteinander um. Vorgenanntes gilt auch für den Umgang zu Teampartnern anderer Network-Marketing Unternehmen. • Neue Teampartner werden wahrheitsgemäß über ihre Rechte und Pflichten informiert. Angaben zu möglichen Umsatz- und Erwerbschancen sind zu unterlassen. • Es dürfen keine mündlichen Zusicherungen zu Leistungen der INVIA GmbH gemacht werden. • Es ist Teampartnern nicht gestattet, Teampartner anderer Unternehmen abzuwerben. Ferner ist es Teampart nern nicht gestattet, andere Team partner zum Wechseln eines Sp onsors innerhalb von INVIA GmbH zu bewegen. • Die Pflichten de r §§ 7-10 der nachfolgenden Allgemeinen Teampartnerbe dingungen sind zugleich als ethische Regeln stets einzuhalten. Ethische Regeln für den Umgang mit anderen Unternehmen • Zu anderen Unternehmen des Network-Marketing Bereichs verhalten sich die Teampartner von INVIA GmbH stets fair und ehrlich. • Systematische Abwerbungen von Teampartnern anderer Unternehmen werden unterlassen. • Herabsetzende, irreführende oder unlautere vergleichende Aussagen zu Leistungen oder Vertriebssystemen anderer Unternehmen sind verboten. Eingestellt über www.PDF-ins-Internet.de - Haftung für Inhalt und Inhaber aller Rechte ist der Puplisher Kontaktdaten und Anbieterkennung des Puplishers/Autors entnehmen Sie bitte dem PDF-Archives auf www.PDF-ins-Internet.de. 7 Diese ethischen Regeln uns eres Unternehmens vorangestellt , möchten wir Si e nun mit den Allgemeinen Teampartner- und Lieferbedingungen von INVIA GmbH vertraut machen. § 1 Geltungsbereich (1) Die nachstehenden Allgemeinen Teampartner- und Lieferbedingungen sind Bestandteil eines jeden Teampartnervertrages zwischen der INVIA GmbH, Graben 12, 1010 Wien, Österreich, vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Stefan Huber geschäftsansässig daselbst (im Folgenden: INVIA GmbH) und dem unabhängigen und selbständigen Teampartner. (2) INVIA GmbH erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Teampartner- und Lieferbedingungen. § 2 Vertragsgegenstand (1) INVIA GmbH ist ein innovatives Unternehmen, das in Europa und anderen Staaten über ein Teampartnernetzwerk die Betreibung und Handel von Kryptowährung anbietet. Der Teampartner soll für INVIA GmbH Leistungen vermitteln und wiederverkaufen, so dass der Wiederverkauf und die Vermittlung der Betreibungv von Kryptowährung, die Grundlage seines Geschäfts bilden, ohne dass eine Verpfli chtung zum Bezug von Leistungen besteht. Für seine Täti gkeit al s Wiederverkäufer erhält der Teampartner eine entsprechende Marge aus Ein- und Verkaufspreise je erfolgreichen Wiederverkauf. Für seine Tätigkeit als Vermittl er erhält der Teampartner eine entsprechende Provision je erfolgreicher Vermittlung. Um Teampartner zu werden, kann sich jeder bei INVIA GmbH registrieren lassen, sofern er Unternehmer ist. Für die vorgenannte Tätigkeit ist es nicht erforderlich, andere Teampartner zu werben. Für diese Tätigkeit ist es außerdem nicht erforderlich, dass der Teampartner über die für das Starterset erforderlichen nicht erheblichen Kosten hinaus finanziel le Aufwendungen tät igt oder eine Mindestanzahl von Leistungen von INVIA GmbH abnimmt. Erforderlich ist lediglich die Registrierung. (2) Zusätzlich besteht die Möglichkeit, nicht aber die Pflicht, andere Teampartner zu werben. Für diese Tätigkeit erhält der werbende Teampartner bei Erreichen der erforderlichen Qualifikation eine entsprechende Provision auf den Umsatz des geworbenen Teampartners. Für die Werbung hingegen wird ausdrücklich keine Provision geleistet. Die Provision ebenso wie die Art und Weise der Auszahlung richtet sich nach dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Vergütungsplan. (3) Für die Aufnahme und Durchführung seiner Tätigkeit stellt INVIA GmbH dem Teampartner neben einer Auswahl verschiedener Startersets, die je Starterset unter anderem eine stark rabattierte Auswahl von Minern enthält, ein Online-Back-Office, das es dem Teampartner ermöglicht, einen stets aktuellen und umfangre iche n Überblick über seine Umsätz e, Provisionen und die Teampartner- und Dow nline-Entwicklungen zu haben, ebenso wie ei ne Landi ngpage zur Eingestellt über www.PDF-ins-Internet.de - Haftung für Inhalt und Inhaber aller Rechte ist der Puplisher Kontaktdaten und Anbieterkennung des Puplishers/Autors entnehmen Sie bitte dem PDF-Archives auf www.PDF-ins-Internet.de. 8 Verfügung. Optional, ohne dass hierzu eine Pflicht besteht. Eingestellt über www.PDF-ins-Internet.de - Haftung für Inhalt und Inhaber aller Rechte ist der Puplisher Kontaktdaten und Anbieterkennung des Puplishers/Autors entnehmen Sie bitte dem PDF-Archives auf www.PDF-ins-Internet.de. 9 § 3 Allgemeine Voraussetzungen für den Vertragsabschluss (1) Ein Vertragsabschluss ist mit juristischen Personen, Personengesellschaften oder natürlichen Personen möglich, die bzw . deren Verantwortliche das 18. Lebens jahr vollendet haben und Unternehmer sind. Ein Vertragsabschluss durch Verbraucher ist nicht möglich. Jede natürliche oder juristische Person ist lediglich zum Erwerb einer Position innerhalb der Vertriebsstruktur von INVIA GMBH berechtigt. (2) Sofern eine juristische Person (z.B. GmbH, AG, Ltd.) einen Teampartnerantrag einreicht, sind der entspre chende Handelsregisterauszug über die Registrierung ebenso wie die Umsatzsteueridentifikationsnummer in Kopie vorzulegen. Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein. Die Gesellschafter sind jeweils persönlich haftbar für das Verhalten der juristischen Person. (3) Bei Personengesellschaften (z.B. GbR, OHG, KG) sind - sofern vorhanden - ebenfalls der entsprechende Handelsregisterauszug übe r die Registrierung ebenso wie die Umsatzsteueridentifikationsnummer in Kopie vorzulegen und es müssen alle Gese llschafter namentlich genannt werden. Der Antrags teller muss m indestens 18 Jahre alt sein. Die Gesellschafter sind gegenüber jeweils persönlich ha ftbar für das Ve rhalten der Personengesellschaft. (4) Soweit Online-Bestell- oder Auftragsformulare verwendet werden, gelten diese als Bestandteil des Vertrages. (5) Der Teampartner kann sich für die Aufnahme seiner Tätigkeit als Teampartner bei INVIA GmbH nur online registrieren. Bei der Registrierung ist er verpflichtet, den Teampartnerantrag vollständig und ordnungsgemäß aus zufüllen und an INVIA GmbH auf den el ektronisch vorgegebenen Weg zu übermit teln. Zudem a kzeptiert der Teampartner durch entsprechendes aktives Häkchensetzen vor Abschluss des Registrierungsvorganges diese All geme inen Teampartnerbedingungen als zur Kenntnis genommen und akze ptiert dieselben als Vertragsbestandteil. (6) Änderungen der relevanten personenbezogenen Daten des Teampartners sind soweit möglich - unverzüglich im Backoffice von INVIA GmbH an der hierfür vorgegebenen Stelle vorzunehmen und andernfalls INVIA GmbH umgehend zu melden. (7) INVIA GmbH behält sich das Recht vor, Teampartneranträge nach eigenem Ermessen ohne jegliche Begründung abzulehnen. (8) Für den Fall eines Verstoßes gegen die in den Absätzen (1) bis (5) und (7) geregelten Pflichten, ist INVIA GmbH ohne vorherige Abmahnung berechtigt, de n Teampartnervertra g fristlos zu Eingestellt über www.PDF-ins-Internet.de - Haftung für Inhalt und Inhaber aller Rechte ist der Puplisher Kontaktdaten und Anbieterkennung des Puplishers/Autors entnehmen Sie bitte dem PDF-Archives auf www.PDF-ins-Internet.de. 10 kündigen und gegebenenfalls ausbezahlte Provisionen zurückzufordern. Zudem behält sich INVIA GmbH für die sen Fall der fristlos en Kündigung die Geltendm achung wei terer Schadensersatzansprüche ausdrücklich vor. § 4 Status des Teampartners als Unternehmer (1) Der Teampartner handelt als selbständiger und unabhängiger Unternehmer. Dabei gehen die Parteien übereinstimmend davon aus, dass der Teampartner zunächst nebenberuflich tätig ist. Er ist weder Arbeitnehmer noch Handelsvertreter oder Makler von INVIA GmbH. Es bestehen keine Umsatzvorgaben, Abnahme- oder andere Tätigkeitspflic hten. Der Teampart ner unterliegt mit Ausnahme der vertraglichen Pfl ichten keinen Weisungen von INVIA GmbH und trägt das vollständige unternehmerische Risiko seines geschäftlichen Handelns einschließlich der Pflicht zur Tragung seiner sämtlichen geschäftlichen Kosten und der Pflicht zur ordnungsgemäßen Zahlung seiner Arbeitnehmer, sofern er welche beschäftigt. Der Teampartner hat seinen Betrieb im Sinne eines ordentlichen Kaufm anns einzurichten und zu betreiben, wozu auch der Betrieb eigene r Büroräume oder eines im Sinne eines ordentlichen Kaufmanns geführter Arbeitsplatz gehört. (2) De r Teampartner ist als selbständiger Unternehme r für die Einhaltung der einschlägi gen gesetzlichen Bestimmungen einschließlich der steuer- und soz ialrechtlichen Vorgaben (z.B. Einholung einer Umsatzsteueridentifikationsnummer oder Anmeldung seiner Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung, wie auch für die Erlangung einer Gewerbeberechtigung, sofern erforderlich) sowie für die etwai ge Be antragung einer Re isegewerbekarte (sofern erforderlich) eigenverantwortlich. Insoweit versichert der Teampartner, alle Provisionseinnahmen, die er im Rahmen seiner Tätigkeit für INVIA GmbH erwirtschaftet, an seinem Sitz ordnungsgemäß zu versteuern. INVIA GmbH behält sich vor, von der vereinbarten Provision die jeweilige Summe für Steuern und Abgaben in Abz ug zu bringen bzw. Schadens ersatz oder Aufwendungsersatz einzufordern, die/der ihr durch einen Verstoß gegen die vorgenannten Vorgaben erwächst, außer der Teampartner hat den Schaden oder die Aufwendung nicht zu vertreten. Von INVIA GmbH werden keine Sozialversicherungsbeiträge für den Teampartner entrichtet. Der Teampartner ist nicht bevollmächtigt, im Namen von INVIA GmbH Erklärungen abzugeben oder Verpflichtungen einzugehen. § 5 Einbeziehung des Vergütungsplans (1) De r INVIA GmbH-Vergütungsplan und die darin enthalte nen V orgaben sind ebe nfalls ausdrücklich Bestandteil des Teampartnervertrages. Der Teampartner muss diese Vorgaben gemäß der jeweils gültigen Fassung stets einhalten. (2) Mi t der Versendung des Online-Antrages an INVIA GmbH versichert der Teampartner zugleich, dass er den INVIA GmbH -Vergütungsplan zur Kenntnis genommen hat und diesen als Vertragsbestandteil akzeptiert. Eingestellt über www.PDF-ins-Internet.de - Haftung für Inhalt und Inhaber aller Rechte ist der Puplisher Kontaktdaten und Anbieterkennung des Puplishers/Autors entnehmen Sie bitte dem PDF-Archives auf www.PDF-ins-Internet.de. 11 (3) INVIA GmbH ist zu einer Änderung der INVIA GmbH -Teampartner-AGB und des INVIA GmbH -Vergütungsplans zu jeder Zeit berecht igt. INVIA GmbH wird Änderungen des Vergütungsplans mit einer angemessenen Frist ankündigen. Der Teampartner hat das Recht, der Änderung des Vergütungsplans zu widersprechen. Im Falle des Widerspruchs ist der Teampartner berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu kündigen. Sofern er den Vertrag binnen vier Woche n nach dem Inkraft treten der Ände rung nicht kündigt, nimm t der Teampartner die Änderung ausdrücklich an. § 6 Nutzung der Landingpage und des Back Offices (1) Der Teampartner erwirbt für die Vertragslaufzeit ein Recht zur Nutzung des ihm zur Verfügung gestellten Back Offices und der Landingpage. Das Nutzungsrecht ist als einfaches auf das konkrete Back Office bezogenes, nicht übertragbares Nutzungsrecht; dem Teampartner steht kein Recht zur Änderung, Bearbeitung oder sonstigen Umgestaltung des Back Offices ebenso wenig wie kein Recht zur Erteilung von Unterlizenzen zu. § 7 Pflichten des Teampartners im Rahmen der Werbung und Allgemeine Pflichten (1) Der Teampartner ist verpflichtet, seine persönlichen Passwörter und Login-Kennungen vor dem Zugriff Dritter zu schützen. (2) De m Teampartner is t es untersagt, bei seiner Täti gkeit die Rechte oder das Eige ntum (einschließlich der technischen Infrastruktur) von INVIA GmbH, dere n Teampartnern, verbundener Unternehmen oder sonstiger Dritter zu verletzen, Dritte zu belästigen oder sonst gegen geltendes Recht zu verstoßen. Dem Teampartner ist es insbesondere nicht gestattet, falsche oder irreführende Angaben über INVIA GmbH Leistungen oder das Vertriebssystem zu machen. Der Teampartner wird sowohl im Rahmen s einer Verkaufst ätigkeit als auch im Rahme n seiner Strukturarbeit nur solche Aussagen über die Leistungen des INVIA GmbH -Sortiments sowie über das INVIA GmbH -Vertriebssystem machen, die inhaltlich den Vorgaben in den INVIA GmbH Werbe- und Informationsmaterialien entsprechen. Ferner ist der Missbrauch oder die Vornahme rechtswidriger Handlungen, wie z.B. die Verwendung ungenehmigter oder unlauterer Werbung untersagt. (3) Des Weiteren gilt auch das Verbot des Versendens von unerwünschten Werbe-E-Mails, Werbe-Socialmedia-Nachrichten; Werbe-Faxe oder Werbe-SMS (Spam). (4) Die Verwendung, He rstellung und Verbreitung e igener Verkaufsunterlagen, eigener Internetseiten, ei gener Produktbroschüren, Produktlabe l oder sonstiger selbständi g erstellter Medien und Werbemittel ist dem Teampartner nicht gestattet. Die Bewerbung von INVIA GmbH Leistungen über eigene oder fremde Internetseiten ist verboten und die Werbung ausschließlich Eingestellt über www.PDF-ins-Internet.de - Haftung für Inhalt und Inhaber aller Rechte ist der Puplisher Kontaktdaten und Anbieterkennung des Puplishers/Autors entnehmen Sie bitte dem PDF-Archives auf www.PDF-ins-Internet.de. 12 über die offiziellen Seiten von INVIA GmbH erlaubt. Für den Fall, dass der Teampartner die Leistungen von INVIA GmbH in anderen Internet Medien wie z.B. sozialen Netzwerken (z.B. Facebook, Instagram), Online Blogs oder Chatrooms bewirbt, darf er stets nur die offiziellen INVIA GmbH Werbeaussagen verwenden. Ferner muss der Teampartner bei der Bewerbung in anderen Internet Medien ausdrücklich darauf hinweisen, dass es sich nicht um eine offizielle Werbung oder Präsenz von INVIA GmbH handelt. (5) Die Werbung in elektronischen Medien und Massenmedien ist nur bedingt gestattet. Der Teampartner darf ohne vorherige schriftlic he Genehm igung nicht per TV, Kabel-TV, Radio, Zeitung, E-Mail oder durch andere Formen elektronischer Medien oder Massenmedien für die Leistungen von INVIA GmbH werben. Die Genehmigung kann im freien Ermessen von INVIA GmbH ohne jegliche Begründung vorenthalten werden. (6) Die Angebote von INVIA GmbH dürfen im Rahmen des geltenden Rechts widerruflich im Face-to-Face-Business oder -veranstaltungen oder in Online-Webinaren von den Teampartnern vorgestellt und vermittelt oder verkauft werden. Das Dashboard darf von dem Teampartner ferner auf Messen und Fachausstellungen präsentiert werden. (7) De r Teampartner ist verpflichtet, sich im geschä ftlichen Verkehr a ls "Unabhängiger Teampartner von INVIA GmbH" auszuw eisen. Websites, Briefpapier, Visitenka rten, Autobeschriftungen sowie Inserate, Werbeunterlagen und dergleichen müssen grundsätzlich den Zusatz "Unabhängiger Teampartner von INVIA GmbH" aufweisen. (8) Dem Teampartner ist es ferner untersagt Werbung über Verdienstmöglichkeiten oder Angaben zu seinen Provisionen gegenüber Dritten, insbesondere im Zusammenhang mit Werbemaßnahmen zu machen, wobei es insbesondere untersagt ist, Einkommen zu garantieren oder Provisionschecks zum Nachweis des eigenen Erfolgs oder des Erfolgs eines Dritten zu verwenden. Ein Teampartner darf nicht behaupten, dass der Vergütungsplan oder die Leistungen von INVIA GmbH von einer staatlichen Behörde genehmigt oder zugelassen sind oder unterstützt werden. (9) Dem Teampartner ist es ferner untersagt, im Namen der INVIA GmbH für oder im Interesse bzw. im Namen des Unternehmens Kredite zu beantragen und aufzunehmen, Ausgaben zu tätigen, Verpflichtungen einzugehen, Bankkonten zu eröffnen, Verträge abzuschließen oder s onstige Willenserklärungen abzugeben. (10) Sä mtliche Reisekosten, Spesen, Bürokosten, Te lefonkosten oder sonstige Ausgaben für Werbematerialien sind vom Teampartner verantwortlich zu übernehmen. (11) Der Teampartner ist im geschäftlichen Verkehr nicht berechtigt, Marken von mitbewerbenden Firmen negativ, herabwertend oder sonstwie gesetzeswidrig zu nennen bzw. andere Unternehmen negativ oder herabwertend zu bewerten. Eingestellt über www.PDF-ins-Internet.de - Haftung für Inhalt und Inhaber aller Rechte ist der Puplisher Kontaktdaten und Anbieterkennung des Puplishers/Autors entnehmen Sie bitte dem PDF-Archives auf www.PDF-ins-Internet.de. 13 (12) Sämtliche Präsentations-, Werbe-, Schulungs- und Filmmaterialien etc. (einschließlich der Lichtbilder) von INVIA GmbH sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen von dem Teampartner ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung von INVIA GmbH über das vertraglich eingeräumte Nutzungsrecht hinaus weder ganz noch in Auszügen vervielfältigt, verbreitet, öffentlich zugänglich gemacht oder verändert oder bearbeitet werden. (13) A uch die Verwe ndung (oder Änderung) des Kennzeichens INVIA GmbH, ei ner der eingetragenen Marken, Produktbezeichnungen, Werktitel und geschäftlichen Bezeichnungen der INVIA GmbH ist über die ausdrücklich zur Verfügung gestellten Werbematerialien und sonstigen offiziellen INVIA GmbH Unterlagen hinaus nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung erlaubt. Es ist insbesondere nicht erlaubt, das Kennzeichen INVIA GmbH, eine der eingetragenen Marken, Produktbezeichnungen, Werktitel und geschäftlichen Bezeichnungen der INVIA GmbH in identischer, ähnlicher oder abgewandelter Form als Bestandteil der Firma, der E-Mail oder für Einträge in Telefon- und Branchenbüchern zu verwenden. Gleiches gilt für die URL (Universal Ressource Locator = Web-Adresse) sowie die Domain- oder in Subdomain-Namen einer Website. (14) Es ist ferner die Anmeldung eigener Marken, Werktitel oder sonstiger Schutzrechte verboten, die eine/n i n einem anderen Land/G ebiet eingetragene oder sonst geschützte Marke, Produktbezeichnung, Werktitel oder geschäft liche Bezeichnung von INVIA GmbH enthalten. Vorgenanntes Verbot gilt sowohl für identische als auch ähnliche Zeichen oder Leistungen. (15) De m Teampartner i st es nicht erlaubt, auf Presseanfragen über INVIA GmbH deren Leistungen, dem INVIA GmbH Marketingplan oder sonstige INVIA GmbH Leistungen zu antworten. Der Teampartner ist verpflichtet, sämtliche Presseanfragen unverzüglich an INVIA GmbH weiterzuleiten. Der Teampartner wird sich auch im Übrigen öffentlich (z.B. Fernsehen, Rundfunk, Internetforen) zu INVIA GmbH, den Leistungen des INVIA GmbH Sortiments und zum INVIA GmbH -Vertriebssystem nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von INVIA GmbH äußern. (16) Der Teampartner darf nur in solchen Staaten Leistungen für INVIA GmbH bewerben und vertreiben oder neue Teampartner gewinnen, die offiziell von INVIA GmbH eröffnet wurden. Im Zweifel muss der Teampartner bei INVIA GmbH nachfragen, wenn er neues Land "eröffnen" möchte, ob dieses Land offiziell eröffnet wurde. (17) Der Teampartner wird Ort, Zeit und Inhalt von Werbeveranstaltungen, die sich an die breite Öffentlichkeit wenden, rechtzeitig vor Veröffentl ichung der Einladung der INVIA GmbH -Geschäftsleitung in dem hierfür durch INVIA GmbH bereitgestellten Eventplanungssystem melden. INVIA GmbH kann Änderungen oder auch den Verzicht auf die Veranstaltung verlangen, wenn dies im Interesse des Unternehmens und der INVIA GmbH -Vertriebsorganisation nebst ihren Mitgliedern erforderlich ist. (18) Ein Teampartner kann sich nach Kündigung seiner alten Position erneut bei INVIA GmbH Eingestellt über www.PDF-ins-Internet.de - Haftung für Inhalt und Inhaber aller Rechte ist der Puplisher Kontaktdaten und Anbieterkennung des Puplishers/Autors entnehmen Sie bitte dem PDF-Archives auf www.PDF-ins-Internet.de. 14 registrieren. Voraussetzung ist, dass die Kündigung und die Bestätigung der Kündigung durch INVIA GmbH für die alte Position des Teampartners mindestens 12 Monate zurückliegen und der kündigende Teampartner in dieser Zeit keine Aktivitäten für INVIA GmbH verrichtet hat. (19) Es ist dem Teampartner stets untersagt, eigene Marketing- und/oder Verkaufsunterlagen an andere Teampartner von INVIA GmbH zu verkaufen oder sonst zu vertreiben. (20) Der Gebrauch von gebührenpflichtigen Telefonnummern zur Vermarktung der Tätigkeit oder Leistungen von INVIA GmbH ist nicht gestattet. (21) Der Teampartner ist verpflichtet, die INVIA GmbH umgehend und wahrheitsgemäß von Verstößen gegen die Regeln der Allgemeine n Teampartner - und Li eferbedingungen und der INVIA GmbH Verhaltensrichtlinien sowie aller sonstiger Bestimmungen des Unt ernehmens, Mitteilung zu machen. § 8 Wettbewerbsverbot / Abwerbung / Verkauf fremder Leistungen (1) Dem Teampartner ist erlaubt, für andere Unternehmen, auch Network Marketing Unternehmen, die nicht Wettbewerber sind, Waren und/oder Dienstleistungen zu vertreiben. (2) Ungeachtet der in Absatz 1 formulierten Erlaubnis ist es dem Teampartner nicht erlaubt, Produkte bzw. Dienstleistungen anderer Unternehmen an andere INVIA GmbH Teampartner zu vertreiben. (3) Sow eit der Teampartner glei chzeiti g für mehrere Unternehmen oder Network Ma rketing Unternehmen tätig ist, verpflichtet er sich, die jewei lige T ätigkeit (nebst s einer jewei ligen Downline) so zu gestalten, dass keine Verbindung oder Vermischung mit seiner Tätigkeit für das andere Unternehmen geschieht. Insbesondere darf der Teampartner andere als INVIA GmbH Produkte nicht zur selben Zeit am selben Ort oder in unmittelbarer räumlicher Nähe oder auf derselben Internetseite, Facebook-Seite, sonstigen Social Media Plattform oder Internetplattform anbieten. (4) Außerdem ist es dem Teampartner untersagt; andere INVIA GmbH Teampartner für den Vertrieb anderer Produkte abzuwerben. Der Teampartner erklärt sich dazu einverstanden, dass wenn er einen oder mehrere Teampartner abwirbt oder dazu motiviert, sich in Vertriebsstrukturen von Konkurrenzunternehmen zu platzieren, auf alle Bonuszahlungen (auch Bonusalternativen) zu verzichten. (5) Dem Teampartner ist es zudem untersagt, durch den Abschluss eines Teampartnervertrages gegen andere Te ampartner oder sonst ige Vertriebsverträge, die er mit anderen Unt ernehmen abgeschlossen hat und deren Klauseln noch Wirkung entfalten, zu verstoßen. Eingestellt über www.PDF-ins-Internet.de - Haftung für Inhalt und Inhaber aller Rechte ist der Puplisher Kontaktdaten und Anbieterkennung des Puplishers/Autors entnehmen Sie bitte dem PDF-Archives auf www.PDF-ins-Internet.de. 15 (6) Sofern der Teampartner neben seiner Tätigkeit für INVIA GmbH für ein anderes Unternehmen tätig ist, ist er verpflichtet, die Tätigkeit unter Benennung der anderen Unternehmen an INVIA GMBH zu melden. § 9 Geheimhaltung Der Teampart ner hat absolutes Stillschweige n über Geschäft s- und Bet riebsgeheimnisse von INVIA GMBH und über ihre Struktur zu wahren. Zu den Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen gehören insbesondere auch die Informationen zu den Downline Aktivitäten und die darin enthaltenen Informationen, die Teampart ner- und Ve rtragspartnerdaten ebenso wie die Informationen über Geschäftsbezi ehungen von INVIA GMBH und s einer verbundenen Unternehmen mit seinen Anbietern, Herstellern und Lieferanten. Diese Verpflichtung dauert auch nach Beendigung des Teampartnervertrages fort. § 10 Teampartnerschutz / Crosslinesponsoring / Bonusmanipulation (1) Jenem aktiven Teampartner, der einen neuen Teampartner erstmals für einen Vertrieb der Produkte von INVIA GMBH gewinnt, wird der neue Teampartner in seine Struktur nach Maßgabe des Vergütungspla ns und der dort geregelten Platzierungsvorga ben z ugewiese n (Teampartnerschutz), wobei das Datum und die Uhrzeit des Eingangs des Registrierungsantrages von dem neuen Teampartner bei INVIA GMBH für die Zuteilung gelten. (2) INVIA GMBH ist berechtigt, sämtliche personenbezogenen Daten einschließlich der E-Mail-Adresse eines gesponserten Teampartners aus ihrem System zu löschen, wenn Werbesendungen, Anschreiben oder E-Mails mit den Vermerken "verzogen", "verstorben", "nicht angenommen", "unbekannt" o.ä. retourniert werden und der neue geworbene Teampartner oder der Sponsor nicht innerhalb einer angemessenen Frist von 14 Tagen die fehlerhaften Daten des neu geworbenen Teampartners berichtigt. Sofern INVIA GMBH durch die nicht zustellbaren Werbesendungen, Kosten entstehen, ist sie berechtigt, die Kosten zurückzufordern, außer die fehlerhafte Zustellung erfolgte unverschuldet. (3) De s Weiteren is t das Crosslinesponsoring und auch der V ersuch dessen inne rhalb des Unternehmens untersagt. Crosslinesponsoring bedeutet das Akquirieren einer natürlichen oder juristischen Person oder einer Personengesellschaft, die bereits Teampartner bei INVIA GMBH in einer anderen Vertriebslinie ist oder innerhalb der letzten 12 Monate einen Teampartnervertrag hatte. Untersagt ist insoweit auch, den Namen des Ehepartners, Verwandtschaft, Handelsnamen, Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Treuhandgesellschaften oder sonstiger Dritter zu verwenden, um diese Bestimmung zu umgehen. (4) Bonusmanipulationen sind unte rsagt. Hierzu gehören insbesonde re das Sponsern von Eingestellt über www.PDF-ins-Internet.de - Haftung für Inhalt und Inhaber aller Rechte ist der Puplisher Kontaktdaten und Anbieterkennung des Puplishers/Autors entnehmen Sie bitte dem PDF-Archives auf www.PDF-ins-Internet.de. 16 Teampartnern, die tatsächlich das INVIA GMBH Geschäft gar nicht ausüben (sog. Strohmänner), ebenso wie offene oder verschleierte Mehrfachregistrierungen, soweit dies untersagt ist. Untersagt ist insoweit auch, den Namen de s Ehepartners, Verwandts chaft, Handelsnamen, Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Treuhandgesellschaften, oder sonstiger Dritter zu verwenden, um diese Bestimmung zu umgehen. Ebenfalls ist es untersagt, Dritte zum Absatz oder Einkauf von Leistungen zu veranlassen, um hierdurch eine bessere Position im Vergütungsplan zu erreichen, den Gruppenbonus zu manipulieren oder sonst eine Bonusmanipulation herbeizuführen. (5) Dem Teampartner steht kein Anspruch auf Gebietsschutz zu. § 11 Abmahnung, Vertragsstrafe, Schadensersatz, Haftungsfreistellung (1) Bei einem ersten Verstoß gegen die in § 7 geregelten Pflichten des Teampartners erfolgt eine schriftliche Abmahnung durch die INVIA GMBH unter Setzung einer Frist von 10 Tagen zur Behebung der Pflic htverletz ung. Der Teampartner verpflichtet sich, die Abmahnkos ten, insbesondere die für die Abmahnung anfallenden Anwaltskosten, zu ersetzen. (2) Es wird ausdrücklich auf § 16 Absatz (3) hingewiesen, nach dem INVIA GMBH bei einem Verstoß gegen die in § 8, 9 und 10 (3) und (4) geregelten Pflichten ebenso wie bei einem besonders schweren Verstoß gegen die in § 7 geregelten Pflichten, sonstiges geltendes vertragliches oder gesetzliches Recht ohne vorherige Abmahnung zur außerordentlichen Kündigung berechtigt ist, aber nach freie m Ermessen auch die Maßnahmen nac h § 11 (1) bei einer erstmaligen Pflichtverletzung zu ergreifen berechtigt ist. Unge achtet des in § 16 Absatz (3) gerege lten sofortigen außerordentlichen Kündigungsrechtes hat INVIA GMBH das Recht, in Einzelfällen bei Eintritt einer der vorgenannten Pfl ichtverletzungen nac h ihrem e igenen freien Ermesse n vor Ausspruch der außerordentlichen Kündigung eine Abmahnung im Sinne des Absatzes (1) auch mit verkürzter Behebungsfrist auszusprechen. (3) Kom mt es nach Ablauf de r durch die Abma hnung gesetzten Behebungsfrist erneut zu demselben oder einem kerngleichen Verstoß oder wird der ursprünglich abgemahnte Verstoß nicht beseitigt, so wird unmittelbar Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 € fäl lig. Für die Geltendmachung der Vertragsstrafe fallen zudem weitere Anwaltskosten an, die der Teampartner zu ersetzen verpflichtet ist. (4) Der Teampartner haftet ungeachtet der verwirkten Vertragsstrafe zudem für alle Schäden, die INVIA GMBH durch eine Pflichtverletzung im Sinne der §§ 7 - 9 und § 10 Absätze 3 und 4 entstehen, außer der Teampartner hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. (5) Der Teampartner stellt INVIA GMBH, für den Fall einer Inanspruchnahme durch einen Dritten wegen eines Verstoßes gegen eine der in §§ 7 - 9 und § 10 Absätze 3 und 4 geregelten Pflichten oder eines sonstigen Verstoßes des Teampartners gegen geltendes Recht, auf die erste Anforderung Eingestellt über www.PDF-ins-Internet.de - Haftung für Inhalt und Inhaber aller Rechte ist der Puplisher Kontaktdaten und Anbieterkennung des Puplishers/Autors entnehmen Sie bitte dem PDF-Archives auf www.PDF-ins-Internet.de. 17 der INVIA GMBH von der Haftung frei. Insbesondere verpflichtet sich der Teampartner insoweit, sämtliche Kosten, insbesondere Anwalts-, Gerichts- und Schadensersatzkosten, zu übernehmen, die INVIA GMBH in diesem Zusammenhang entstehen. § 12 Anpassung der Preise und Provisionen INVIA GMBH behält sich, insbesondere im Hinblick auf Veränderungen der Marktlage und/oder Lizenzstruktur, vor, die von dem Teampartner z u za hlenden Preis e ode r die den Lei stungen zugeordneten Provisionsanteile, den Vergütungsplan oder Nutzungsentgelte zu Beginn eines neuen Abrechnungszeitraumes zu ändern. Die Änderung teilt die INVIA GMBH dem Teampa rtner innerhalb eines angemessenen Zeitraums vor der Änderung mit. Erhöhungen der Preise um mehr als 5 % oder Änderungen am Vergütungsplan zu Lasten des Teampartners geben dem Teampartner das Recht, der Änderung zu widersprechen. Widerspricht er den geänderten Bedingungen nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe, so werden diese Vertragsbestandteil. Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Teampartnervertrages bekannte Änderungen sind nicht mitteilungspflichtig und begründen kein Widerspruchsrecht des Teampartners. Im Falle eines Widerspruchs ist INVIA GMBH berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt außerordentlich zu kündigen, in dem die geänderten oder ergänzenden Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen. Die Provisionsabrechnungen werden jeweils jeden Montag durchgeführt. Nach Ablauf der Mindestbehaltedauer von 14 Tagen wird die Provision auf das interne Verrechnungskonto gebucht. Danach können Sie die Auszahlung beantragen. § 13 Werbemittel, Zuwendungen Sämtliche kostenlose Werbemittel und sonstigen Zuwendungen von INVIA GMBH können mit Wirkung für die Zukunft jederzeit widerrufen werden. § 14 V ergütung / Zahlungsbedingungen / Provisi onszahlungsmodalit äten / Abtretungsverbot (1) Als Vergütung für seine Tätigkeit erhält der Teampartner bei Erreichen der erforderlichen Qualifikationen Provisionen sowie andere Vergütungen, die sich einschließlich der jeweiligen Qualifikationsanforderung aus dem INVIA GMBH Vergütungsplan ergeben. Sämt liche Provisionsansprüche ergeben sich aus dem jeweils gültigen Vergütungsplan, den der Teampartner in seinem Backoffice abrufen kann, und der im Backoffice jeweils einsehbar ist. Mit der Zahlung der Vergütung sind alle Kosten des Teampartners für die Aufrechterhaltung und Durchführung seines Geschäftes, soweit sie nicht gesondert vertraglich vereinbart sind, abgedeckt. (2) Die geleisteten Vergütungen im Sinne des (1) sind zunächst als Provisionsvorschuss in Höhe von 100 % der zu leistenden Vergütung zu verstehen. Erfolgt nach Abschluss des vermittelten Eingestellt über www.PDF-ins-Internet.de - Haftung für Inhalt und Inhaber aller Rechte ist der Puplisher Kontaktdaten und Anbieterkennung des Puplishers/Autors entnehmen Sie bitte dem PDF-Archives auf www.PDF-ins-Internet.de. 18 Geschäfts ein Storno dieses Geschäftes oder gibt ein Teampartner aus der Downline eines Sponsors im Rahmen der Abwicklung von Widerrufs- oder Rückgaberechten nach Maßgabe der §§ 16 (8) und 23 verprovisionierbare Leistungen an INVIA GMBH zurück, so wird INVIA GMBH das ID-Konto des Teampartners durch Rückforderung des Provisionsvorschusses belasten, die dieser im Rahmen seiner Vermittlungstätigkeit auf Grund der Vermittlung dieser Leistungen bezogen hatte. (3) INVIA GMBH behält sich selbst über seinen Payment-Anbieter das Recht vor, de n Teampartner oder für den Fall der Regis trierung durch eine juristi sche Person oder Personengesellschaft den Antragssteller vor der erstmaligen Auszahlung von Provisionen bzw. Lieferung von Leistungen zum Nachweis seiner Identität aufzufordern. Der Identitätsnachweis kann z.B. in Form einer Kopie des Personalausweises oder Reisepasses erfolgen und hat in der jeweils angeforderten Form und Frist nach der Aufforderung zu geschehen. (4) INVIA GMBH rechnet über den Provisionsanspruch wöchentlich ab. Fehlerhafte Vergütungen bzw. Provisionsvorschüsse oder sonstige Zahlungen sind INVIA GMBH binnen 60 Tagen der fehlerhaften Zahlung schriftlich mitzuteilen. Nach diesem Zeitpunkt gelten die Vergütungen bzw. Provisionsvorschüsse oder sonstige Zahlungen als genehmigt. (5) Die Abrechnung der Provision erfolgt netto und ohne Umsatzsteuer, es sei denn, der Te ampartner teilt INVIA GMBH im Back Offic e seine akt uelle Umsatzsteueridentifikationsnummer des zuständigen Finanzamtes mit und erklärt hierdurch, dass er zum Vorsteuerausweis berechtigter Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts ist. Für Ausländische Teampartner wird auf die jeweiligen gesetzlichen Regelungen zum Umsatzsteuerecht verwiesen. (6) Erwirtschaftete Boni und Provisionen, die sich nach dem INVIA GMBH Vergütungsplan richten, werden ausschließlich auf dem eigens dafür eingerichteten ID-Konto (Partnerkonto) im Backoffice-Bereich des Teampartne rs wöchentlich gutgeschrieben, von dem aus sich der Teampartner sein Guthaben auf seine eWallet transferieren kann. Beantragte Auszahlungen werden jeweils nach einer Frist von 14 Tagen nach der Beantragung der Auszahlung von INVIA GMBH zur Anwei sung gebracht. Pro Provisionsüberwe isung wird das ID-Konto (Partnerkonto) des Teampartners mit einer Transaktions-Gebühr von EUR 0,50 belastet. (7) INVIA GMBH ist zur Gelte ndmachung ei nes Zurückbehaltungsrechtes im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben berechtigt. Außerdem ist die INVIA GMBH zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen der Auszahlung von Provisionen berechtigt , wenn nicht all e gesetzlich und vertraglich erforderlichen Dokumente vor der erstmaligen Auszahlung vorliegen (z.B. Gewerbeanmeldung). Für den Fall der Ausübung des Zurüc kbehaltungsre chts von Provisionsauszahlungen seitens der INVIA GMBH gilt als vereinbart, dass dem Teampartner kein Zinsanspruch für den Zeitraum des Provisionsrückbehaltes zusteht. (8) INVIA GMBH ist berechtigt, Forderungen, die der INVIA GMBH gegen den Teampartner Eingestellt über www.PDF-ins-Internet.de - Haftung für Inhalt und Inhaber aller Rechte ist der Puplisher Kontaktdaten und Anbieterkennung des Puplishers/Autors entnehmen Sie bitte dem PDF-Archives auf www.PDF-ins-Internet.de. 19 zustehen, mit dessen Provisionsansprüchen ganz oder teilweise aufzurechnen. Der Teampartner ist zur Aufrechnung berechtigt, wenn die Gegenforderungen unbestritten oder recht skräftig festgestellt sind. (9) Abtretungen und Verpfändungen von Ansprüchen des Teampartners aus Teampartnerverträgen sind ausgeschlossen, soweit dem Ausschluss kein zwingendes geltendes Recht entgegensteht. Die Belastung des Vertrages mit Rechten Dritter ist nicht gestattet, soweit dem Verbot kein zwingendes geltendes Recht entgegensteht. (10) Ve rgütungen bzw. Provisionsvorschüs se oder sonsti ge Zahlungen unterhalb einer Mindestauszahlungshöhe von 49,00 € w erden nicht ausgeza hlt. Für den Fall , dass die Mindestauszahlungshöhe nicht erreicht wird, werden die Provisionsansprüche auf dem bei INVIA GMBH für den Teampartner geführten Geschäftskonto fortgeführt und in der Folgewoche oder später nach Erreichen der Mindestaus zahlungshöhe oder für den Fall de r Beendigung de s Vertragsverhältnisses zu diesem Zeitpunkt unabhängig von dem Erreichen der Mindesthöhe an den Teampartner ausgezahlt. Für den Zeitraum der Nichtauszahlung der Vergütung besteht kein Recht auf Verzinsung des Vergütungsanspruchs oder der sonstigen Zahlungen. § 15 Sperrung des Teampartners (1) Für den Fall, dass der Teampartner nicht innerhalb von 30 Tagen seit Registrierung und/oder Kenntnisnahme der Erfordernisse zur Auszahlung von Vergütungen bzw. Provisionsvorschüsse oder sonsti ge Zahlung, die angeforderten Na chweise (z.B. Identi tätsnachwe is) erbringt, steht INVIA GMBH die vorübergehende Sperrung des Teampartners im INVIA GMBH System bis zum Zeitpunkt der Erbringung der gesetzlich erforderlichen Unterlagen zu. Vorgenanntes gilt auch bei fruchtlosem Verstreichen der Frist im Sinne des § 14 (3). Der Zeitraum einer Sperre berechtigt den Teampartner nicht zur auße rordentlichen Kündigung und verursacht keinen Rückzahlungsanspruch des bereits bezahlten V orführsets oder ei nen sonstigen Schadensersatzanspruch, außer der Teampartner hat die Sperrung nicht zu vertreten. (2) Für jeden Fall der Anmahnung von nicht beigebrachten Unterlagen pp. im Sinne des (1) nach Ausspruch der Sperre ist die INVIA GMBH zum Ersatz der für diese Anmahnung erforderlichen Kosten berechtigt. (3) Vergütungen bzw. Provisionsvorschüsse oder sonstige Zahlungen, die aufgrund der genannten Gründe nicht ausbezahlt werden können, werden durch INVIA GMBH als nicht zu verzinsende Rückstellung gebucht und verjähren spätestens innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen. (4) Unabhängig der in Absatz (1) genannten Sperrungsgründe behält sich INVIA GMBH das Recht der Sperrung aus einem wichtigen Grund vor. INVIA GMBH behält sich insbesondere vor, den Zugang des Teampartners ohne Einhaltung einer Frist zu sperren, wenn der Teampartner gegen die Eingestellt über www.PDF-ins-Internet.de - Haftung für Inhalt und Inhaber aller Rechte ist der Puplisher Kontaktdaten und Anbieterkennung des Puplishers/Autors entnehmen Sie bitte dem PDF-Archives auf www.PDF-ins-Internet.de. 20 in §§ 7 - 9 und § 10 Absätze 3 und 4 genannten Pflichten, oder gegen sonstiges geltendes Recht verstößt, oder sonst ein wichtige r Grund vorliegt und der T eampartner di e entsprechende Pflichtverletzung auf eine entsprechende Abmahnung der INVIA GMBH nicht innerhalb der in § 5 genannten Frist beseitigt oder die Pflichtverletzung zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. § 16 D auer und B eendigung des Vertrages und Folgen der Beendigung /Rückgaberecht (1) Der Teampartnervertrag wird für unbestimmte Zeit vereinbart und kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. (2) Unge achtet des Kündigungsgrundes in (1) haben bei de Parteien das Recht, den Teampartnervertrag außerordentlich aus einem wichti gen Grund zu kündigen. Ein wichtiger Kündigungsgrund für eine Kündigung durch INVIA GMBH liegt ferner bei einem Verstoß gegen eine der in § 7 geregelten Pflichten, wenn der Teampartner seiner Beseitigungspflicht im Sinne des § 11 Absatzes (1) nicht fristgerecht nachkommt oder es nach der Beseitigung der Pflichtverletzung zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu demselben oder einem vergleichbaren Verstoß kommt. Ebenfalls besteht bei einem Verstoß gegen § 14 (3) ein außerordentlicher Kündigungsgrund, sofern der Teampartner auch nach einer weiteren Fristsetzung die beizubringenden Nachweise nicht übermittelt. Bei einem Verstoß gegen die in §§ 8, 9 und 10 (3) und (4), 18 (4) oder 19 geregelten Pflichten ebenso wie bei einem besonders schweren Verstoß gegen die in § 7 oder sonstiges geltendes vertragliches oder gesetzliches Recht ist INVIA GMBH ohne vorherige Abmahnung zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Ferner liegt ein außerordentlicher Kündigungsgrund für jede Partei vor, wenn gegen die andere Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde, oder die andere Partei sonst zahlungsunfähig ist, oder im Rahmen de r Zwangsvollstreckung eine ei desstattliche Versicherung über die Zahlungsunfähigkeit abgegeben hat. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung best eht unbeschadet weiterer Ansprüche. (3) Kündigungen haben stets schriftlich zu erfolgen, wobei die ordentliche Kündigung auch per E-Mail erfolgen kann und an INVIA GMBH unter E-Mail-Adresse support@inviaworld.com zu erfolgen haben. (4) Domains, die das Kennzeichen "INVIA GMBH", eine Marke, eine geschäftliche Bezeichnung oder einen Werktitel von INVIA GMBH in identischer oder ähnlicher Schreib- oder Sprachweise beinhalten, dürfen nach Beendigung des Vertrages nicht mehr genutzt werden und sind nach entsprechender Aufforderung an INVIA GMBH gegen Übernahme der Kosten der Übertragung der Domain herauszugeben. (5) Bei vorzeitiger Kündigung eines Vertrages mit Mindestlaufzeit besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der entrichteten Gebühren oder sonsti ger bereits gezahlter Leistungen, die i m Eingestellt über www.PDF-ins-Internet.de - Haftung für Inhalt und Inhaber aller Rechte ist der Puplisher Kontaktdaten und Anbieterkennung des Puplishers/Autors entnehmen Sie bitte dem PDF-Archives auf www.PDF-ins-Internet.de. 21 Zusammenhang mit dem Teampartnervertrag erfolgten, außer der Teampartner hat den Vertrag aus einem wichtigen Grund außerordentlich gekündigt. (6) Ein Teampartner kann sich nach Kündigung seiner alten Position erneut durch einen anderen Sponsor bei INVIA GMBH registrieren. Voraussetzung ist, dass die Kündigung und die Bestätigung der Kündigung durch INVIA GMBH für di e alte Pos ition des Teampartners mindestens 12 Monate zurückliegen und der kündige nde Teampartner in dies er Zeit keine Aktivitäten für INVIA GMBH verrichtet hat. (7) Mit der Beendigung des Vertrages steht dem Teampartner kein Recht auf Provisionierung, ebenso insbesondere ke in Handelsvertreterausgleichsa nspruch zu, da de r Teampartner kein Handelsvertreter im Sinne des Handelsgesetzbuches ist. (9) Fa lls ein Teampa rtner gleichz eitig andere von dem Teampartnervertra g unabhängige Leistungen von INVIA GMBH beansprucht, bleiben diese Leistungen von der Beendigung des Teampartnervertrages unberührt in Kraft, es sei denn, dass der Teampartner mit der Kündigung auch deren Beendigung ausdrücklich verlangt. Erwirbt der Teampartner nach der Beendigung des Vertrages weiterhin Leistungen von INVIA GMBH, so wird er als normaler Kunde geführt. (10) Mit Beendigung des Vertrages durch Kündigung geht die Position des Teampartners im Vertriebssystem auf INVIA GMBH über. § 17 Haftungsausschluss (1) Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet INVIA GMBH lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln, oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (z.B. Zahlung der Provision) durch INVIA GMBH, ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sowie aus der Vornahme von unerlaubten Handlungen. Eine darüber hinaus gehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. (2) Di e Haftung ist, a ußer bei der Verlet zung von Leben, Körper und Gesundhei t oder vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von INVIA GMBH, ihre r Mitarbeite r oder Erfüllungsgehilfen, auf die bei Vertragsabschluss typischer Weise vorhersehbaren Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn. (3) Für Schäden, gleich welcher Art, die durch Datenverluste auf Computer-Servern entstehen, haftet die INVIA GMBH nicht, außer im Fa lle eines grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verschuldens der INVIA GMBH, ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen. Gespeicherte Inhalte der Teampartner sind für INVIA GMBH fremde Informationen im Sinne des TMG. Eingestellt über www.PDF-ins-Internet.de - Haftung für Inhalt und Inhaber aller Rechte ist der Puplisher Kontaktdaten und Anbieterkennung des Puplishers/Autors entnehmen Sie bitte dem PDF-Archives auf www.PDF-ins-Internet.de. 22 (4) Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. § 18 Übertragung des Geschäftsbetriebs / der gesponserten Struktur auf Dritte/ Tod des Teampartners (1) INVIA GMBH kann ihren Geschäftsbetrieb ganz oder teilweise oder einzelne Aktiva jederzeit auf Dritte übertragen. Für den Fall, dass der Teampartner mit dem Übergang nicht einverstanden ist und dies INVIA GMBH unverzüglich mitteilt, wird die vertragliche Zusammenarbeit zum nächstmöglichen Kündigungstermin beendet. (2) Der Teampartner ist zur Übertragung seiner Vertriebsstruktur nach Erreichen der Position "Gold" für minde ste ns zwei aufeinanderfolgende Monate nac h vorheriger schriftlicher Zustimmung durch INVIA GMBH und Vorlage des Kauf- und/oder Übertragungsvertrages mit dem Dritten, wie auch der Vorlage des Vertriebspartnerantrages des Dritten an INVIA GMBH berechtigt, sofern nicht INVIA GMBH von dem ihr zustehenden Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht hat. Die Ü bertragung der Vertriebs struktur ist nur an natürliche Personen möglich, di e zum Zeitpunkt der Übertragung nicht Teampartner bei INVIA GMBH sind. Eine Übertragung oder ein Kauf einer Vertriebsstruktur an Teampartner von INVIA GMBH hingegen ist nicht erlaubt. Die Zustimmung kann durch INVIA GMBH, sofern sie von ihrem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch macht, im Übrigen nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Der Teampartner ist verpflichtet, INVIA GMBH die beabsicht igte Übertragung seiner Vertriebsstruktur schriftl ich anzuzeigen. INVIA GMBH hat nach Einga ng der schriftl ichen Anzeige ei nen Monat Zeit, von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen. Geschieht dies nicht, so ist die Übertragung zulässig, außer es stehen anderweitige wichtige Gründe entgegen. Ein Verkauf ist nur im ungekündigten Verhältnis möglich. Bei fristloser Kündigung oder einem Verstoß gegen diese Allgemeinen Teampartner- und Li eferbedingungen entfällt das Recht des Teampartners zum Verkauf der eigenen Vertriebsorganisation ebenso wie für den Fall, dass der verkaufende Teampartner INVIA GMBH noch Geld schuldet, gegen den Teampartner ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde, oder der Teampartner sonst zahlungsunfähig ist, oder im Rahmen der Zwa ngsvollstreckung eine eidesst attliche Versicherung über die Zahlungsunfähigkeit abgegeben hat. INVIA GMBH erhebt für die Bearbeitung des vorgenannten Antrags eine Verwal tungsgebühr in Höhe von 25,00 €. Durc h die Übertra gung der Vertriebsstruktur endet der Vertrag zwischen den Parteien. (3) Sofern als Teampartner eine juristische Person oder Personengesellschaft registriert ist, ist eine Übertragung der Vertriebss truktur nur unte r Einhaltung der weiteren Voraussetzungen dies es Vertrages zulässig. (4) Sofern eine neue als Teampartner registrierte juristische Person oder Personengesellschaft einen neuen Gesell schafter aufnehmen will, ist dies bis zu einer He rgabe von 30 % der Eingestellt über www.PDF-ins-Internet.de - Haftung für Inhalt und Inhaber aller Rechte ist der Puplisher Kontaktdaten und Anbieterkennung des Puplishers/Autors entnehmen Sie bitte dem PDF-Archives auf www.PDF-ins-Internet.de. 23 Gesellschaftsanteile möglich, sofern der/die bisherige/n Gesellschafter, die die Teampartnerschaft beantragt haben, ebenfall s Gesells chafter verbleiben. Sofern ein Ges ellschafter aus der als Teampartner registrierten juristischen Person oder Personengesellschaft ausscheiden möchte oder die Anteile eines oder mehrerer Gesellschafter in Höhe von mehr als 30 % auf Dritte übertragen werden sollen, ist diese Handlung auf entsprechenden schriftlichen Antrag gegebenenfalls unter Vorlage der entsprechenden notariellen Urkunde und in Übereinstimmung mit den Vorgaben dieses Vertrages nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung, die im freien Ermessen von INVIA GMBH steht, zulässig. INVIA GMBH erhebt für die Bearbeitung des vorgenannten Antrags eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,00 €. Wird diese Vorgabe nicht eingehalten, so behält INVIA GMBH sich die außerordentl iche Kündigung des Vertrages der als Team partner registrierten juristischen Person oder Personengesellschaft vor. (5) De r Teampartnerve rtrag endet spätestens mit dem Tode des Te ampartners. Der Teampartnervertrag kann unter Einhaltung der gesetzli chen Voraus setzungen vererbt werden, sofern der Teampartner den Erben zu Lebzeiten an INVIA GMBH benennt. Mit dem/den Erben muss grundsätzlich innerhalb von 6 Monaten, dann ein neuer Teampartnervertrag geschlossen werden, durch den er/sie in die Rechte und Pflichten des Erblassers eintritt/eintreten. Der Tod ist durch Sterbe urkunde zu belegen. Sofern es ei n Testa ment über die Vererbung des Teampartnervertrages gibt, ist eine notariell beglaubigte Kopie des Testaments vorzulegen. Nach ungenutztem Verstreichen der Se chs-Monats-Frist gehen alle Re chte und Pflic hten aus dem Vertrag auf INVIA GMBH über. Ausnahmsweise verlängert sich die Sechs-Monats-Frist um eine angemessene Länge, sofern sie im Einzelfall unverhältnismäßig kurz für den/die Erben ist. Wird zu Lebzeiten kein Erbe benannt, ist eine Vererbung nicht möglich und der Vertrag endet mit Eintritt des Todes. § 19 Trennung /Auflösung Für den Fa ll, dass ein als Ehepaar/e ingetragene Lebens gemeinschaft, juristische Pers on oder Personengesellschaft registrierter Teampartner seine Gesellschaft intern beendet gilt, dass auch nach der Trennung, Auflösung oder sonstigen Beendigung eine der vorgenannten Gesellschaften nur eine Teampartnerposition verbleibt. Die sich trennenden Mitglieder/Gesellschafter haben sich intern zu einigen, durc h welc hes/n Mitglied /Ges ellsc hafter die Teampartnerschaft fortgeset zt werden soll und dies INVIA GMBH durch eine von beiden Parteien unterzeichnete und notariell beglaubigte schriftliche Mitteilung oder durch Vorlage eines entsprechenden Gerichtsbeschlusses anzuzeigen. Für den Fall eines internen Streits über die Folgen der Tre nnung, Scheidung, Auflösung oder sonstigen Beendigung in Bezug auf die Teampartnerschaft bei INVIA GMBH behält sich INVIA GMBH das Recht der außerordentlichen Kündigung vor, sofern ein solcher Streit zu einer Vernachlässigung der Pflichten des Teampartners führt, zu einem Verstoß gegen diese Allgemeinen Teampartnerbedingungen, zu einem Verstoß gegen geltendes Recht oder zu einer unangemessenen Belastung der Down- oder Upline führt. Eingestellt über www.PDF-ins-Internet.de - Haftung für Inhalt und Inhaber aller Rechte ist der Puplisher Kontaktdaten und Anbieterkennung des Puplishers/Autors entnehmen Sie bitte dem PDF-Archives auf www.PDF-ins-Internet.de. 24 § 20 Einwilligung zur Verwendung von fotografischem und audiovisuellem Material, Verwendung der Aufzeichnungen von Materialien und Präsentationen (1) Der Teampartner gewährt INVIA GMBH unentgeltlich das Recht, fotografisches und/oder audiovisuelles Material mit seinem Bildnis, Stimmaufzeichnungen oder Aussagen und Zitate von ihm im Rahmen seiner Funktion als Teampartner zu erfassen bzw. durchzuführen. Insoweit willigt der Team partner durch die Unterzeichnung des Tea mpartnerant rages und der K enntnisnahme dieser Allgemeinen Teampartner- und Lieferbedingungen ausdrücklich in eine Veröffentlichung, Nutzung, Vervielfältigung und Veränderung seiner Zitate, Aufnahmen oder Aufzeichnungen ein. (2) Es ist dem Teampartner nicht gestattet, zum Zwecke des Verkaufs sowie zur persönlichen oder geschäftlichen Verwendung Audio-, Video- oder sonstige Aufzeichnungen von Veranstaltungen, die von INVIA GMBH gesponsert wurden, sowie von Telefonkonferenzen, Ansprachen oder Meetings, anzufertigen. Ein Teampartner darf ferner ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von INVIA GMBH keine Audio- oder Videopräsentationen oder -aufzeichnungen von INVIA GMBH Veranstaltungen, Ansprachen, Telefonkonferenzen oder Meetings aufzeichnen, anfertigen oder zusammenstellen. § 21 Datenschutz (1) Nachfolgend ist die Datenschutzerklärung von INVIA GMBH zu finden. (2) Sie können unsere Website anonym besuchen, bei jedem Webseitenzugriff übermittelt ihr Internet-Browser zwar standardmäßig folgende Daten an unseren Webserver: das Datum und die Uhrzeit des Zugriffs, die Absender IP-Adresse, die angefragte Ressource, die http-Methode sowie den http-User-Agent-Header. Unser Webserver speichert diese Daten jedoch getrennt von anderen Daten, eine Zuordnung dieser Daten zu einer bestimmten Person ist uns dabei nicht möglich. Nach einer anonymen Auswertung zu statistischen Zwecken werden diese Daten unmittelbar gelöscht. (3) INVIA GMBH setzt Cookies ein, um Anfragen und Anforderungen des Interessenten zuordnen zu können. Durc h Cookies w ird INVIA GMBH in die L age versetzt , die Häufigkeit von Seitenaufrufen und die allgemeine Navigation zu messen. Bei Cookies handelt es sich um kleine Textdateien, die auf Ihrem Computersystem abgelegt werden. Wir weisen Sie darauf hin, dass einige dieser Cookies von unserem Server auf Ihr Computersystem überspielt werden, wobei es sich dabei meist um so genannte "Session-Cookies" handelt. "Session-Cookies" zeichnen sich dadurch aus, dass diese automatisch nach Ende der Browser-Sitzung wieder von Ihrer Festplatte gelöscht werden. Andere Cookies verbleiben auf Ihrem Computersystem und ermöglichen es uns, Ihr Computersystem bei Ihrem nächsten Besuch wieder zu erkennen (sog. dauerhafte Cookies). Selbstverständlich können Sie Cookies jederzeit ablehnen, sofern Ihr Browser dies zulässt. Bitte beachten Sie, dass best immte Funktionen di eser Website möglicherweise nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden können, wenn Ihr Browser so eingestellt ist, dass keine Cookies Eingestellt über www.PDF-ins-Internet.de - Haftung für Inhalt und Inhaber aller Rechte ist der Puplisher Kontaktdaten und Anbieterkennung des Puplishers/Autors entnehmen Sie bitte dem PDF-Archives auf www.PDF-ins-Internet.de. 25 (unserer Website) angenommen werden. (4) INVIA GMBH setzt Google Analytics ein, um Anfragen und Anforderungen des Interessenten zuordnen zu können. Google Analytics verwendet sog. "Cookies", Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutz ung der Website durc h Si e ermöglicht. Die, durch den Cookie, erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website (einschließlich Ihrer IP-Adresse) werden an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespei chert. Google wird diese Informationen be nutzen, um Ihre Nutz ung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten von Google in Verbindung bringen. Sie können die Insta llati on der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website voll umfänglich nutzen können. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden. (5) INVIA GMBH verwendet sogenannte Social Plugins ("Plugins") des sozialen Netzwerkes Facebook, das von der Face book Inc., 1601 S. Cal ifornia Ave, Pa lo Alto, CA 94304, USA ("Facebook") betrieben wird. Die P lugins sind mit einem F acebook-Logo oder dem Zusatz "Soziales Plug-in von Facebook" bzw. "Facebook Social Plugin" gekennzeichnet. Eine Übersicht über die F acebook Plugins und deren Aussehen finden S ie hier: http://developers.facebook.com/plugins. Wenn Sie eine Seite unseres Webauftritts aufrufen, die ein solches Plugin enthält, baut Ihr Browser eine direkte Verbindung mit den Servern von Facebook auf. Der Inhalt des Plugins wird von Facebook direkt an Ihren Browser übermittelt und von diesem in die Webseite eingebunden. Durch die Einbi ndung der Plugins erhält Facebook die Information, dass Ihr Browser die entsprechende Seite unseres Webauftritts aufgerufen hat, auch wenn Sie kein Facebook-Konto besitzen oder gerade nicht bei Facebook eingeloggt sind. Diese Information (einschließlich Ihrer IP-Adresse) wird von Ihrem Browser direkt an einen Server von Facebook in den USA übermittelt und dort gespeichert. Sind Sie bei Facebook eingeloggt, kann Facebook den Besuch unserer Website Ihrem Facebook-Konto direkt zuordnen. Wenn Sie mit den Plugins interagieren, zum Beispiel den "Gefällt mir"-Button betätigen oder einen Kommentar abgeben, wird die entsprechende Information ebenfalls direkt an einen Server von Facebook übermittelt und dort gespeichert. Die Informationen werden zudem auf Facebook veröffentlicht und Ihren Facebook-Freunden angezeigt. Eingestellt über www.PDF-ins-Internet.de - Haftung für Inhalt und Inhaber aller Rechte ist der Puplisher Kontaktdaten und Anbieterkennung des Puplishers/Autors entnehmen Sie bitte dem PDF-Archives auf www.PDF-ins-Internet.de. 26 Facebook kann diese Informat ionen zum Zwecke der Werbung, Markt forschung und bedarfsgerechten Gestaltung der Facebook-Seiten benutzen. Hierzu we rden von Facebook Nutzungs-, Interessen- und Beziehungsprofile erstellt, z.B. um Ihre Nutzung unserer Website im Hinblick auf die Ihnen bei Fa cebook ei ngeblendeten We rbeanzeige n auszuwerte n, andere Facebook-Nutzer über Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu informieren und um weitere mit der Nutzung von Facebook verbundenen Dienstleistungen zu erbringen. Wenn Sie nicht möchten, dass Facebook die über unseren Webauftritt gesammelten Daten Ihrem Facebook-Konto zuordnet, müssen Sie sich vor Ihrem Besuch unserer Website bei Facebook ausloggen. Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Facebook sowie Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen von Facebook: http://www.facebook.com/policy.php. (6) Hinweis zu der Google +1-Schaltfläche: Mithilfe der Google +1-Schaltfläche können Sie Informationen weltweit veröffentlichen. Über die Google +1-Schaltfläche erhalten Sie und andere Nutzer personalisierte Inhalte von Google und unseren Partnern. Google speichert sowohl die Information, dass Sie für einen Inhalt +1 gegeben haben, als auch Informationen über die Seite, die Sie beim Klicken auf +1 angesehen haben. Ihre +1 können als Hinweise zusammen mit Ihrem Profilnamen und Ihrem Foto in Google-Diensten, wie etwa in Suchergebnissen oder in Ihrem Google-Profil, oder an anderen Stell en auf We bsites und Anzei gen im Internet eingeblendet werden. Google zeichnet Informationen über Ihre +1-Aktivitäten auf, um die Google-Dienste für Sie und andere zu verbessern. Um die Google +1-Schaltfläche verwenden zu können, benötigen Sie ein weltweit sichtbares, öffentliches Google-Profil, das zumindest den für das Profil gewählten Namen enthalten muss. Dieser Name wird in allen Google-Diensten verwendet. In manchen Fällen kann dieser Name auch einen anderen Namen ersetzen, den Sie beim Teilen von Inhalten über Ihr Google-Konto verwendet haben. Die Identität Ihres Google-Profils kann Nutzern ange zeigt werden, die Ihre E-Mail-Adresse kennen oder über andere identifizierende Informationen von Ihnen verfügen. V erwendung der erfa ssten Informationen: Neben den oben erläut erten Verwendungszwecken werden die von Ihnen bereitgestellten Informationen gemäß den geltenden Google-Datenschutzbestimmungen genutzt. Google veröffentlicht möglicherweise zusammengefasste Statistiken über die +1-Aktivitäten der Nutzer bzw. gibt diese an Nutzer und Partner weiter, wie etwa Publisher, Inserenten oder verbundene Websites. (7) Auf den Seiten von INVIA GMBH sind Funktionen des Dienstes Twitter eingebunden. Diese Funktionen werden angeboten durch die Twitter Inc., 795 Folsom St., Suite 600, San Francisco, CA 94107, USA. Durch das Benutzen von Twitter und der Funktion "Re-Tweet" werden die von Ihnen besuchten Webseiten mit Ihrem Twitter-Account verknüpft und anderen Nutzern bekannt gegeben. Dabei werden auch Daten an Twitter übertragen. Wir weisen darauf hin, dass wir als Anbieter der Seiten keine Kenntnis vom Inhalt der übermittelten Daten sowie deren Nutzung durch Eingestellt über www.PDF-ins-Internet.de - Haftung für Inhalt und Inhaber aller Rechte ist der Puplisher Kontaktdaten und Anbieterkennung des Puplishers/Autors entnehmen Sie bitte dem PDF-Archives auf www.PDF-ins-Internet.de. 27 Twitter erhalten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung von Twitter unter http://twitter.com/privacy. Ihre Datensc hutzeinstellungen bei Twitter können Sie in den Konto-Einstellungen unter http://twitter.com/account/settings ändern. (8) Personenbezogene Daten werden nur erhoben, soweit der Teampartner diese im Rahmen des Bestell- oder Regist rierungsvorgangs freiwillig mitteilt. INVIA GMBH verwendet die übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Anrede, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, Überweis ungsdaten) ohne gesonderte ausdrückliche Einwilligung gemäß den Bestimmungen de s deutschen Date nschutzre chts aussc hließlich zum Zwecke der Erfüllung des Vertrages. (9) Zu dem Zweck der Vertragserfüllung, z.B. der Abrechnung oder der Auszahlung von Provisionen, Produkt- und Marketingin formationen (z.B. per Newsletter) werden die personenbezogenen Daten des Teampartners an Dritte, wie z.B. die Buc hhaltung, die auszahlende Bank oder Lieferanten weite rgeleitet, s oweit dies zur Erfüllung der oben genannten vertragsgemäßen Pflichten notwendig ist. Mit der vollständigen Abwicklung des Vertrages, wozu auch die vollständige Zahlung der vereinbarten Entgelte gehört, werden die Daten des Teampartners gelöscht. Daten, die aus steuer- oder handelsrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen, werden nach Abwicklung des Vertrages gesperrt, sofern der Teampartner nicht ausdrücklich in eine weitere Nutzung der personenbezogenen Daten eingewilligt hat. (10) De r Teampartner ist jederzeit berechtigt, unentgel tlich Auskunft zu seinen Daten sowie Änderung, Sperrung oder Löschung seiner Daten zu verlangen. Sofern der Teampartner weitere Informationen über die Speicherung seiner personenbezogenen Daten wünscht oder die Löschung, Sperrung oder Änderung der Daten des Interessenten gewünscht wird, steht ein Support unter der E-Mail-Adresse support@inviaworld.com oder unter der in Absatz (1) genannten Postanschrift zur Verfügung. (11) Diese Datenschutzerklärung ist jederzeit auf der Website von INVIA GMBH einsehbar und abrufbar. Eingestellt über www.PDF-ins-Internet.de - Haftung für Inhalt und Inhaber aller Rechte ist der Puplisher Kontaktdaten und Anbieterkennung des Puplishers/Autors entnehmen Sie bitte dem PDF-Archives auf www.PDF-ins-Internet.de. 28 § 22 Verjährung Die Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis verjähren in 6 Monaten ab dem Zeitpunkt, zu dem der betreffende Anspruch fällig ist und der Anspruchsberechtigte die Umstände kennt, die seinen Anspruch begründen, bzw. wenn seine Unkenntnis dieser Umstände auf grober Fahrlässigkeit beruht. Unberührt bleiben gesetzliche Regelungen, die eine längere Verjährungsfrist zwingend vorsehen. § 23 Freiwillige vertragliche Widerrufsbelehrung Sie registrieren sich bei INVIA GMBH als Unternehmer und nicht als Verbraucher, sodass Ihnen kein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht. Gleichwohl räumt INVIA GMBH Ihnen nachfolgendes freiwilliges 14-tägiges, vertragliches Widerrufsrecht ein. Freiwilliges Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Zugangsdaten mit Angabe von Gründen in Textform (per Brief oder E-Mail) an die in § 1 genannte Anschrift oder E-Mail-Adresse widerrufen. Die Frist beginnt mit der Übermittlung des Antrages zur Teampartnerschaft. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung (Datum des Poststempels/ der E-Mail) des Widerrufs. Widerrufsfolgen: Nach Ihrem Wide rruf können Sie alle als Teampartner bezogenen Leis tungen gegen Erstattung der dafür geleisteten vollständigen Zahlungen an INVIA GMBH zurückgeben. Ein Teampartner kann sich nach dem Widerruf seiner alten Position erneut durch einen anderen Sponsor bei INVIA GMBH registrieren. Voraussetzung ist, dass der Widerruf für die alte Position des Teampartners mindestens 12 Monate zurückliegt und der widerrufende Teampartner in dieser Zeit keine Aktivitäten für INVIA GMBH verrichtet hat. § 24 V ertrags- Liefer- und Zahlungsbedingungen für den Kauf der Kryptowährungsbetreibung zum Zwecke des Wiederverkaufs (1) Angebote, Preise und Annahme von Bestellungen, Vertragstexte, Vertragsschluss (b) Die Präsentation des Angebots von INVIA GMBH stellt kein bindendes Kaufangebot dar. Erst mit der Bestellung nach dem Durchlaufen des Bestellvorgangs macht der Teampartner INVIA GMBH ein verbindliches Kaufangebot. Der Teampartner bestellt bei Käufen über den Online-Shop von INVIA GMBH die im Warenkorb befindlichen Produkte erst durch das Anklicken des Buttons "jetzt kostenpflichtig beste llen" rechtsverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Eingestellt über www.PDF-ins-Internet.de - Haftung für Inhalt und Inhaber aller Rechte ist der Puplisher Kontaktdaten und Anbieterkennung des Puplishers/Autors entnehmen Sie bitte dem PDF-Archives auf www.PDF-ins-Internet.de. 29 Auftragsbestätigung auch per E-Mail oder - sofern INVIA GMBH von der Übersendung einer Auftragsbestätigung abs ieht - durch Übermi ttlung des Zuganges durch die INVIA GMBH zustande. Wir speichern den Vertragstext und senden ihn Ihnen in der Bestätigungsemail zu. Für Bestellungen ist die Vertragssprache Deutsch. (c) Wenn z wischen Vert ragsabschluss und Lieferung aufgrund verände rter Rechtsnormen zusätzliche oder erhöhte Abgaben anfallen, ist INVIA GMBH berechtigt, den vereinbarten Kaufpreis entsprechend zu erhöhen. (4) Zahlungsbedingungen (a) Der K aufpreis wird, soweit nichts anderes aus drücklich schri ftlich vereinbart ist, mit Rechnungsstellung sofort fällig. Der Kaufpreis wird mit Vertragsschluss sofort fälli g. Die Bezahlung erfolgt per Kredit karte, PayPal, Cryptow ährung(BTC, ETH etc.) oder Sofortüberweisung. Bei Bezahlung mit Kreditkarte, Pa yPal oder Sofortüberweisung wird Ihr Konto umgehend na ch Erhalt der Best ellung belas tet. Bei Bezahlung über di e Zahl ungsart "Zahlung per PayPal" erfolgt eine Abtretung der Kaufpreisforderung an PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boule vard Royal, L-2449 Luxe mbourg ("PayPal"). Di e zur Zahlungsabwicklung erforderlichen Daten werden an PayPal übermittelt. Zum Zwecke der eigenen Bonitätsprüfung übermittelt PayPal Daten an Wirtschaftsauskunfteien (Auskunfteien) und erhält von diesen Auskünften sowie ggf. Bonitätsinformationen auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren (Wahrscheinlic hkeits- bzw. Score-Werte), in deren Berechnung unt er andere m Anschriftendaten einfließen. Mit der Auswahl der genannten Zahlungsart erklärt der Kunde sich mit der Übermittlung der Daten an PayPa l sowie der Durchführung von Bonitätsprüfungen einverstanden. Detaillierte Informationen hierzu und zu den eingesetzten Auskunfteien sind den Datenschutzbestimmungen von PayPal zu entnehmen, die Sie hier abrufen können. Eine Lieferung erfolgt, wenn die V oraussetzungen de r Zahlung nach Maßgabe der jeweiligen Zahlungsmöglichkeit erfüllt sind. (5) Eigentumsvorbehalt Die Leistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von INVIA GMBH. (6) Einräumung eines Widerrufsrechts, Rückgaberecht Der Teampartner verpflichtet sich für den Fall des Wiederverkaufs des Angebots, seinem Kunden - soweit dies gesetzlich gefordert ist - ein Widerrufsrecht nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen einzuräumen und hat nach eine m Widerruf des Angebots nach Maßgabe de r gesetzlichen Regelungen zurückzunehmen. (7) Untersuchungs- und Rügepflicht, Gewährleistung, Mängelhaftung, Garantie (a) Hinsichtlich der Gewährleistung gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit in (b) - (d) Eingestellt über www.PDF-ins-Internet.de - Haftung für Inhalt und Inhaber aller Rechte ist der Puplisher Kontaktdaten und Anbieterkennung des Puplishers/Autors entnehmen Sie bitte dem PDF-Archives auf www.PDF-ins-Internet.de. 30 nichts Abweichendes vereinbart worden ist. (b) Die Verjährungsfrist für die Ansprüche aus der Sachmängelhaftung beträgt 24 Monate und beginnt mit der Übergabe der Kaufsache. Ist der Teampartner Unternehmer (§ 14 BGB) und handelt er als solcher, so beträgt die Frist 12 Monate ab Übergabe der Sache. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz Fristen zwingend vorschreibt. Die verkürzte Verjährungsfrist gilt ferner nicht, soweit es sich um Schäden aus der V erletzung von Leben, Körper und Gesundhei t, der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Übergabe und Übereignung der Ware) sowie um Schäden, die auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind, handelt. Hier gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften. § 25 Anwendbares Recht/ Abweichender Gerichtsstand (1) Es gilt Öste rreichisches Rec ht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Teampartner seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. (2) Der Gerichtsstand und der Erfüllungsort ist der Sitz von INVIA GMBH. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Teampartner seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. § 26 Schlussbestimmungen /Vorrang der Deutschen Sprache (1) INVIA GMBH ist zu einer Änderung der Allgemeinen Teampartnerbedingungen zu jeder Zeit berechtigt. INVIA GMBH wird Änderungen mi t einer angemess enen Frist ankündige n. Der Teampartner hat das Recht, der Änderung zu widersprechen. Im Falle des Widerspruchs ist der Teampartner berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu kündigen. Sofern er den Vertrag binnen vier Wochen nach dem Inkrafttreten der Änderung nicht kündigt, nimmt der Teampartner die Änderung ausdrücklich an. (2) Im Übrigen bedürfen Änderungen oder Ergänzungen dieser A llgemei nen Teampartnerbedingungen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhe bung des Schriftformerfordernisses. (3) Falls diese Allgemeinen Teampartnerbedingungen in eine andere Sprache übersetzt werden und Widersprüchlichkeiten bei einer beliebigen Bestimmung zw ischen der deut schen und der übersetzten Version der Allgemeinen Teampartnerbedingungen bestehen, gilt stets die deutsche Version als vorrangig. (4) Bei Unwirksamkei t oder Unvollständigkeit einer Klausel dieser All gemeinen Nutzungsbedingungen soll nicht der gesamt e Vertrag unwirksam sein. Vielme hr soll di e Eingestellt über www.PDF-ins-Internet.de - Haftung für Inhalt und Inhaber aller Rechte ist der Puplisher Kontaktdaten und Anbieterkennung des Puplishers/Autors entnehmen Sie bitte dem PDF-Archives auf www.PDF-ins-Internet.de. 31 unwirksame Klausel durch eine s olche ersetzt werden, die wi rksam i st und dem Sinn der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche soll bei der Schließung einer regelungsbedürftigen Lücke gelten. Stand der Teampartner- und Leistungsbedingungen: 01.07.2017 Eingestellt über www.PDF-ins-Internet.de - Haftung für Inhalt und Inhaber aller Rechte ist der Puplisher Kontaktdaten und Anbieterkennung des Puplishers/Autors entnehmen Sie bitte dem PDF-Archives auf www.PDF-ins-Internet.de.