Schönefeld, 15.08.2017
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Beschlussentwurf 1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönefeld setzt den gemäß § 1...
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Beschlussentwurf 1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönefeld setzt den gemäß § 17 Abs. 1 S.1 BbgKitaG für die Versorgung in den in Trägerschaft der Gemeinde Schönefeld stehenden Kindertagesstätten zu leistenden Zuschuss zur Versorgung des Kindes mit Mittagessen für die Kalenderjahre 2012-2016 mit jeweils 1,00 € je Betreuungstag und Mittagsmahlzeit fest. Der Gemeindeverwaltung liegen zum Zeitpunkt der Beschlussfassung mehr als 400 Anträge auf Rückzahlung von Essengeldern vor. Diese Anträge werden durch Eltern geltend gemacht, deren Kinder im Zeitraum von 2007-2016 in den in Trägerschaft der Gemeinde Schönefeld stehenden Kindertagesstätten betreut und verpflegt wurden.