Worms, 06.06.2018
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Aufgrund der Entwicklung und des angestiegenen Gefahrenpotenzials hat der Gesetzgeber rea...
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Aufgrund der Entwicklung und des angestiegenen Gefahrenpotenzials hat der Gesetzgeber reagiert und diese Qualifikation „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ ins Leben gerufen. Bisher war und wurde für kleinere Elektroarbeiten eine Schulung zur „Elektrotechnisch unterwiesenen Person“ als ausreichend angesehen, was heute teilweise auch noch so vertreten wird, aber aus unserer Erfahrung absolut praxisfremd ist. Da nicht immer ein Pate - so wie es vom Versicherungsträger gefordert wird - anwesend ist oder sein kann, ist es unabdingbare Voraussetzung die vorgenannte Qualifikation zu ab solvieren. Denn nur dann sind Sie in der Lage Ihre Arbeit im Dienstleistungssegment der Haus- und Gebäudebewirtschaftung alleinverantwortlich durchzuführen und allen gesetzlichen und vielmehr auch allen versicherungsrechtlichen Anforderungen gerecht zu werden.