Dresden, 27.04.2022
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Obligatorische Dokumentationspflicht eines Vertriebsmitarbeiters in Form von Arbeitszeitna...
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Obligatorische Dokumentationspflicht eines Vertriebsmitarbeiters in Form von Arbeitszeitnachweisen, sofern er steuerfreie Verpflegungs- bzw. Übernachtungspauschalen abrechnet. Im vorliegenden Rechtsstreit wurde vorsätzlicher Spesen- bzw. Arbeitszeitbetrug thematisiert, der eine fristlose, außerordentliche Kündigung zur Folge hatte.