Bütschwil / SG, 14.01.2021
https://pdf-ins-internet.de/?p=96371
3 Investor-Staat-Streitbeilegung
Gemäss der Schweizer ISA-Praxis müssen sich der Investo...
Alles anzeigen
3 Investor-Staat-Streitbeilegung Gemäss der Schweizer ISA-Praxis müssen sich der Investor und der Gaststaat zunächst darum bemühen, ihre Streitigkeit einvernehmlich beizulegen. Das die Theorie. Die Schweiz hat systematische kein einziges Meeting eingehalten. Diese Verbrecher & Heuchler sind immer noch arrogant und uneinsichtig. Die Welt schaut halt anderst aus, wenn man sich plötzlich auf der Anklagebank wieder findet?!