Notbetreuungsanspruch vom Landkreis Cloppenburg Allgemein 40 Aufrufe Speichern Drucken Weiterleiten PDF an Freunde weiterleiten: Ihre IP-Adresse wird aus Sicherheitsgründen gespeichert um kriminelle Aktivitäten und unerlaubten Spam zu unterbinden. Leiten Sie nur E-Mails weiter, wo der Empfänger mit dem Versand auch einverstanden ist. Ihre E-Mail Adresse Ihr Name Empfänger E-Mail Adresse Empfänger Name Ihre zusätzliche Nachricht [recaptcha] Eigene PDF Hochladen PDF & Publisher Info (QR-Code downloaden) Molbergenlbergen, 13.01.2021 https://pdf-ins-internet.de/?p=96229 Teilen: Bankkonten LzO Cloppenburg IBAN: DE36 2805 0100 0080 4155 08 SWIFT/BIC: SLZODE22XXX VR-Bank in Südoldenburg eG IBAN: DE33 2806 1501 0000 1007 00 SWIFT/BIC: GENODEF1CLP Landkreis Cloppenburg · Postfach 14 80 · 49644 Cloppenburg 51. Jugendamt An die Städte und Gemeinden und das Kindertagespflegebüro im Landkreis Cloppenburg Dienstgebäude Kreishaus Eschstraße 29· 49661 Cloppenburg www.lkclp.de Telefon: (0 44 71) 15-0 Bearbeiter/in: Trenkamp Zimmer-Nr.: 2.041 Durchwahl: (0 44 71) 15-215 Telefax: (0 44 71) 337 E-Mail: trenkamp@lkclp.de Aktenzeichen (Bei Antwort bitte angeben) Cloppenburg, 12.01.2021 Coronavirus (SARS-CoV-2) Hinweise zur Aufnahme von Kindern in die Notbetreuung in Kindertagesstätten ____________________________________________________________________________________ Bezug: Niedersächsische Verordnung über die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS CoV2 vom 10.01.2021 Meine Rundmail vom 07.01.2021 Gemäß § 12 Abs. 1 der Niedersächsischen Corona-Verordnung ist der Betrieb von Kinder- betreuungseinrichtungen untersagt. Im Rahmen eines C-Szenarios haben Sie in Ihren je- weiligen Kindertagesstätten Notbetreuungen eingerichtet. Im Grundsatz muss gelten, dass der Bedarf an Notbetreuung restriktiv auszulegen ist, damit die Eindämmung der Pandemie weiter gut funktioniert. Vor Inanspruchnahme der Notbetreuung sind sämtli- che Möglichkeiten alternativer Betreuungen auszuschließen. Damit stehen erneut die Betreuungsbedarfe der Eltern für ihre Kinder und die Notwendig- keit zur Senkung der Infektionsinzidenz im Landkreis entgegen. Zur restriktiven Umsetzung der Notbetreuung, insbesondere zur Vereinheitlichung bei der Vergabe der Notbetreu- ungsplätze, nachfolgend einige Informationen: 1. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Platz in der Notbetreuung Der einheitlich zu nutzende Antragsvordruck umfasst erneut eine Checkliste be- züglich systemrelevanter Berufsgruppen in Berufsfeldern von allgemeinem Inte- resse und bestimmter Härtefallkriterien vor. Auch wenn Eltern einzelne oder meh- rere Bedarfsgründe gelten machen - ein Rechtsanspruch zur Aufnahme in eine Notbetreuung besteht nicht. Insbesondere besteht er dann nicht, wenn es Eltern in den relevanten Berufen von allgemeinem, öffentlichem Interesse in betriebsnotwendiger Stellung (siehe Eingestellt über www.PDF-ins-Internet.de - Haftung für Inhalt und Inhaber aller Rechte ist der Puplisher Kontaktdaten und Anbieterkennung des Puplishers/Autors entnehmen Sie bitte dem PDF-Archives auf www.PDF-ins-Internet.de. - 2 - Checkliste)trotzdem möglich ist, über zeitversetztes Arbeiten, Homeoffice o.Ä. ihr Kind auch zuhause zu betreuen oder eine betriebsnotwendige Stellung (vor Ort im Betrieb!) nicht erkennbar ist. Bei Zweifeln soll eine gesonderte schriftliche Begrün- dung der Arbeitgeber verlangt werden. Wenn nur ein Elternteil in einem systemre- levanten Beruf arbeitet, kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass mit dem anderen Elternteil eine anderweitige Betreuungsmöglichkeit vorhanden ist. 2. Wenn die Notgruppe die Kapazitätsgrenze erreicht Wenn die Notgruppen sehr stark nachgefragt werden und die Plätze absehbar nicht ausreichen werden, sollen Prioritäten zur Vergabe gebildet werden: Prio 1: Erziehungsberechtigte*r in Berufen von allgemeinem, öffentlichem Interesse in betriebsnotwendiger Stellung (Checkliste) + Härtefallkriterien Prio 2: Beide Erziehungsberechtigten in Berufen von allgemeinem, öffentlichem In- teresse in betriebsnotwendiger Stellung (Checkliste) Prio 3: Ein Erziehungsberechtigte*r in Berufen von allgemeinem, öffentlichem Inte- resse in betriebsnotwendiger Stellung (Checkliste) und anderer Erziehungsberech- tigte*r in sonstigem Berufszweig tätig und alle alternativen Betreuungsmöglichkei- ten ausgeschöpft Prio 4: Beide Erziehungsberechtigen in sonstigen Berufszweigen tätig und alle alter- nativen Betreuungsmöglichkeiten ausgeschöpft: Prio 5: ausschließlich nachrangige Härtefallkriterien 3. Nachrangigkeit bestimmter Härtefallmerkmale Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit sind bei knapp werdenden Notbetreuungs- plätzen einige Härtefallkriterien nachrangig, um bspw. zu vermeiden, dass in einer Gruppe eine übermäßige Anzahl von Plätzen an Vorschulkinder geht, deren Eltern bspw. in Elternzeit daheim sind oder ausreichende Homeoffice Optionen haben und systemrelevant arbeitende Eltern mangels Rechtsanspruch keinen Platz be- kommen. Daher sollen folgende Härtefallmerkmale bei der Vergabe der Notbe- treuungsplätze nachrangig berücksichtigt werden, sofern sie der einzige Grund für einen Notbetreuungsbedarf darstellen und die Nachfrage nach Notbetreuung die Kapazitätsgrenze übersteigt: • Vorschulkinder Die Aufnahme von Kindern, die im kommenden Schuljahr (2021/2022) schulpflichtig nach § 64 Abs. 1 S. 1 NSchG werden, ist nachrangig, weil die Vorschulförderung insbesondere in den Notbetreungsgruppen und zum Jahresbeginn flächendecken gar nicht oder nur in geringstem Umfang stattfindet • Sozialversicherungspflichtige Tätigkeit beider Eltern in anderen Berufen • Alleinerziehende, wenn der getrennt lebende Elternteil als anderweitige Betreuungsmöglichkeit nicht ausgeschlossen werden kann. Hierzu zählt auch die Zumutbarkeit für Alleinerziehende, das Kind durch den getrennt Eingestellt über www.PDF-ins-Internet.de - Haftung für Inhalt und Inhaber aller Rechte ist der Puplisher Kontaktdaten und Anbieterkennung des Puplishers/Autors entnehmen Sie bitte dem PDF-Archives auf www.PDF-ins-Internet.de. - 3 - lebenden, anderen Elternteil über bestehende Umgangsregelungen hin- aus betreuen zu lassen. 3.1 Wenn es freie Kapazitäten gibt Sofern es freie Kapazitäten in den Notgruppen gibt, können Eltern von Kindern in denen insbesondere ein Sprachförderbedarf oder heilpädagogischer Bedarf be- steht auf die Möglichkeit der Notbetreuung aufmerksam gemacht werden. 3.2 Wenn die Notgruppe voll ist Wenn die Kapazitätsgrenze erreicht ist, muss entweder eine räumlich getrennte, weitere Notgruppe eingerichtet werden unter Berücksichtigung der personellen Ressourcen. Sofern Eltern mit Priorisierungsgrad 1 oder 2 einen Platz benötigen, müssen ggf. Kinder, die aus nachrangigen Härtefallgründen betreut werden, die Notgruppe verlassen. Keine Ausweitung der Betreuungskapazität einzelner Notgruppen ! Eine Überschreitung der höchstens zulässigen Zahl der betreuten Kinder in einer Notgruppe ist im Einzelfall unter Berücksichtigung der räumlichen, personellen und organisatorischen Kapazitäten ausschließlich nach einvernehmlichen Rückspra- che mit dem örtlichen Träger der Öffentlichen Jugendhilfe möglich. Ein Platz-Sha- ring bei nur tageweisen Betreuungen von Kindern in Notgruppen ist nicht möglich. Ich verweise abschließend auf die allgemeinen FAQs des Landes Niedersachsen unter: https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/fragen_und_antworten_zum_be- trieb_an_kindertageseinrichtungen/fragen-und-antworten-zum-betrieb-an-kindertages- einrichtungen-186238.html Eingestellt über www.PDF-ins-Internet.de - Haftung für Inhalt und Inhaber aller Rechte ist der Puplisher Kontaktdaten und Anbieterkennung des Puplishers/Autors entnehmen Sie bitte dem PDF-Archives auf www.PDF-ins-Internet.de.